Bezirksregierung
Münster

Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben unter anderem die Möglichkeit im vermittelten Auslandsschuldienst tätig zu sein.

Lehrtätigkeit für verbeamtete Lehrkräfte

In einem Beamtenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen stehende Lehrkräfte können als

  • Auslandsdienstlehrkraft
  • Bundesprogrammlehrkraft
  • Landesprogrammlehrkraft
  • Ortslehrkraft

im Ausland eingesetzt werden.

Lehrtätigkeit für tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte können vorrangig als

  • Bundesprogrammlehrkraft
  • Landesprogrammlehrkraft

im Ausland eingesetzt werden.

Informationen für beide Beschäftigungsgruppen

Lehrkräfte beider Beschäftigungsgruppen können im Rahmen des Landeslehrerentsendeprogramms in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas (MOE), in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) sowie in China tätig werden. Im Rahmen dieses Entsendeprogramms gelten besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Vermittlung von Lehrkräften. Über die Bedingungen und Voraussetzungen können sich Lehrkräfte auf den Seiten des Schulministeriums informieren.

Bewerbungen

Bewerbungen sind mit dem entsprechenden Antrag an Maike Dieker (Nachnamen A-K) oder Luisa Tewes (Nachnamen L-Z) mit dem Aktenzeichen 47.Z AuSD an die Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster zu senden.

Landesprogrammlehrkräfte (LPLK)

Die Bewerbung als Landesprogrammlehrkraft erfolgt über den Dienstweg bei den Landeskoordinatoren des Lehrerentsendeprogrammes der jeweiligen Bundesländer.

Ansprechpartner:in:

Christiane von Binzer
ZfA 3 – Koordinatorin des Lehrerentsendeprogramms
Telefon: 0 288 99 358- 24283
E-Mail: christianevon.Binzer[at]bva.bund.de (christianevon[dot]Binzer[at]bva[dot]bund[dot]de)

Ortslehrkraft an Deutschen Auslandsschulen (OLK)

Die Bewerbung als Ortslehrkraft erfolgt auf dem Dienstweg über ein Motivationsschreiben und einen aktuellen Lebenslauf.

Lehrkräfte an Auslandsschulen der Bundeswehr (ASBw)

Haben Sie Interesse für eine gewisse Zeit als Lehrkraft im Ausland zu unterrichten?

Dies können Sie als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) auch an einer ASBw tun.

Die ASBw bieten Unterricht

  • für Kinder von Bundeswehr-Angehörigen
  • in deutscher Sprache
  • nach den NRW-Lehrplänen
  • durch deutsche Entsandtlehrkräfte (ADLK)

Insgesamt betreibt das Bundesministerium der Verteidigung derzeit sechs Auslandsschulen in sechs Ländern: in den Niederlanden, Belgien und Litauen sind dies Schulen mit Grundschule und weiterführendem Bereich; in Frankreich, Italien und USA handelt es sich um reine Grundschulen.

Wenn Sie an einer ASBw unterrichten möchten, müssen Sie zum einen die Freistellung als ADLK bei Ihrem Dienstherrn beantragen und sich zum anderen bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) registrieren. Im Personalbogen der ZfA geben Sie bitte an, dass Sie auch Interesse an einem Einsatz an einer ASBw haben.

An den ASBw werden laufend ADLK mit unterschiedlichsten Fächerkombinationen gesucht; ab dem Schuljahr 2027/2028 insbesondere Lehrkräfte für die ASBw in Litauen (Vilnius), aber auch an den anderen Standorten.

Sollten Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, melden Sie sich schon jetzt gerne beim Bildungszentrum der Bundeswehr: E-Mail: ASBw[at]bundeswehr.org (ASBw[at]bundeswehr[dot]org) URL: www.auslandsschulen.bundeswehr.de

Telefon: 0228 947-1279

Weitere Auskünfte – z. B. zu Rahmenbedingungen und konkretem Bedarf – erteilt das Bildungszentrum der Bundeswehr. Dort finden Sie auch weitere Informationen sowie eine Übersicht der Schulen (vgl. auch QR-Code).