Bezirksregierung
Münster

Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben unter anderem die Möglichkeit im vermittelten Auslandsschuldienst tätig zu sein.

Lehrtätigkeit für verbeamtete Lehrkräfte

In einem Beamtenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen stehende Lehrkräfte können als

  • Auslandsdienstlehrkraft
  • Bundesprogrammlehrkraft
  • Landesprogrammlehrkraft
  • Ortslehrkraft

im Ausland eingesetzt werden.

Lehrtätigkeit für tarifbeschäftigte Lehrkräfte

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte können vorrangig als

  • Bundesprogrammlehrkraft
  • Landesprogrammlehrkraft

im Ausland eingesetzt werden.

Informationen für beide Beschäftigungsgruppen

Lehrkräfte beider Beschäftigungsgruppen können im Rahmen des Landeslehrerentsendeprogramms in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas (MOE), in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) sowie in China tätig werden. Im Rahmen dieses Entsendeprogramms gelten besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Vermittlung von Lehrkräften. Über die Bedingungen und Voraussetzungen können sich Lehrkräfte auf den Seiten des Schulministeriums informieren.

Bewerbungen

Bewerbungen sind mit dem entsprechenden Antrag an Maike Dieker (Nachnamen A-K) oder Luisa Tewes (Nachnamen L-Z) mit dem Aktenzeichen 47.Z AuSD an die Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster zu senden.

Landesprogrammlehrkräfte (LPLK)

Die Bewerbung als Landesprogrammlehrkraft erfolgt über den Dienstweg bei den Landeskoordinatoren des Lehrerentsendeprogrammes der jeweiligen Bundesländer.

Ansprechpartner:in:

Christiane von Binzer
ZfA 3 – Koordinatorin des Lehrerentsendeprogramms
Telefon: 0 288 99 358- 24283
E-Mail: christianevon.Binzer[at]bva.bund.de (christianevon[dot]Binzer[at]bva[dot]bund[dot]de)

Ortslehrkraft an Deutschen Auslandsschulen (OLK)

Die Bewerbung als Ortslehrkraft erfolgt auf dem Dienstweg über ein Motivationsschreiben und einen aktuellen Lebenslauf.