Bezirksregierung
Münster

Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), Schulleiterbewerbung

Lehrkräfte, die sich für das Amt der Schulleiterin oder des Schulleiters an einer öffentlichen Schule des Landes NRW interessieren, müssen in der Regel zunächst an einer Maßnahme der Schulleitungsqualifizierung (SLQ) teilgenommen haben.

Mit der Teilnahmebestätigung an einer solchen Maßnahme können sich diese interessierten Lehrkräfte an einem Eignungsfeststellungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligen.

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren ist Voraussetzung für eine Bewerbung auf eine Stelle als Schulleiterin oder Schulleiter an allen öffentlichen Schulen des Landes NRW.

Im Hinblick auf die durch Fortbildungskontingente und -termine sowie die Termine und Abläufe des EFV bedingten Zeiträume (Anmeldeschluss) ist es sinnvoll, sich bei Interesse an einem Schulleitungsamt frühzeitig um die entsprechenden Termine zu bemühen.

Ein bestandenes EFV darf maximal drei Jahre alt sein, um in einer dienstlichen Beurteilung verwendet zu werden.

Teilnehmende können das EFV nach einem Jahr wiederholen.

Ausschreibungen für Schulleitungsstellen sämtlicher Schulformen sind im Portal STELLA.NRW zu finden.

Weitere Informationen zum Verfahren sowie die geplanten EFV-Termine finden Sie auf der Internetseite QUA-LiS NRW.