Bezirksregierung
Münster

Gleichstellung im Schulbereich

Buntes, abstraktes Bild von Köpfen in unterschiedlichsten Farben

Gleichstellungsarbeit

Die Gleichstellungsarbeit im öffentlichen Dienst verfolgt auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) im Wesentlichen zwei Ziele: zum einen die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit bei der Besetzung von Führungspositionen, zum anderen die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Gender Mainstreaming stellt bei beiden Zielen ein wichtiges Leitprinzip dar.

Auch im Schulbereich besteht die Intention der Gleichstellungsarbeit darin, zu erreichen, dass Frauen und Männer durch geeignete Maßnahmen gleiche Chancen für ihre berufliche Entwicklung erhalten und geschlechterbezogenen Benachteiligungen somit entgegengewirkt wird (vgl. LGG). Aus heutiger Sicht gilt die angestrebte Chancengleichheit und die Teilhabe an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen selbstverständlich für alle Geschlechter.

Gleichwohl bleibt auch die Frauenförderung ein wichtiger Teilbereich der Gleichstellungsarbeit, wenn es darum geht, die gemäß LGG geforderte Frauenquote in Gremien bzw. die Geschlechtsparität in Führungspositionen (Beförderungsämter, Funktions- und Leitungsstellen) anzustreben, insbesondere in den Schulformen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind.

Ein weiteres Ziel der Gleichstellungsarbeit besteht darin, Strategien in den Blick zu nehmen, die die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege aller Beschäftigten in der Schule gewährleisten.

Gleichstellungsarbeit im Schulbereich, die über die gleichstellungsrechtliche Mitwirkung hinaus auch die geschlechtersensible Bildung beinhaltet (siehe unten), kann nur gelingen, wenn hierzu auf allen Ebenen agiert und sensibilisiert wird: auf struktureller Ebene, bei der Personalführung und -entwicklung, in Unterricht und Ausbildung, bei übergreifenden schulischen Maßnahmen, bei der Qualitätssicherung etc. In den Prozess eingebunden sind neben dem schulischen Personal u.a. die Lehrkräfteaus- und fortbildung, die Schulaufsicht incl. der Fachberatungen sowie außerschulische Akteur:innen: „Alle pädagogisch Verantwortlichen im System Schule tragen zur Gleichstellungsarbeit bei.“ (vgl. Gleichstellungsplan 2024-2028, S. 61).

Personen und Zuständigkeitsbereiche

In der Bezirksregierung Münster ist eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für den Schulbereich bestellt, die mit der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die sich aus dem LGG ergeben, beauftragt ist. Sie ist bei Gleichstellungsangelegenheiten Ansprechpartnerin für alle Schulen und ZfsL im Regierungsbezirk.  

Die Gleichstellungsbeauftragte ist unter anderem zuständig für die gleichstellungsrechtliche Pflichtbeteiligung bei fast allen Personalmaßnahmen, zum Beispiel bei 

  • Einstellungen, Versetzungen und Abordnungen
  • Stellenausschreibungen
  • Ausschreibungen von Fortbildungsangeboten
  • Auswahlgesprächen (Abordnungsstellen für Lehrkräfte) 

Des Weiteren ist sie unter anderem zuständig  

  • für die Beratung von Schulleitungen, Seminar- und Fachleitungen, Lehrkräften und so weiter bei gleichstellungsrelevanten Themen, zum Beispiel zur geschlechterseniblen Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • für die Fortschreibung des Gleichstellungsplans
  • für die Prozesssteuerung der Fortbildungsplanung im Gleichstellungsbereich  

Vertreten wird die Gleichstellungsbeauftragte im Bedarfsfall von schulfachlichen Dezernentinnen, die ebenfalls als (stellvertretende) Gleichstellungsbeauftragte bestellt sind. 

Fachberaterinnen für Gleichstellungsfragen aus unterschiedlichen Schulformen unterstützen vor dem Hintergrund ihrer schulformbezogenen Expertise unter anderem bei 

  • der Planung und Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen der weiterführenden Schulen und der ZfsL
  • der Konzeption von Fortbildungsmodulen
  • der Erstellung von Arbeitshilfen
  • der Evaluation und Fortschreibung des Gleichstellungsplans
  • der Beratung der Schulen in Gleichstellungsangelegenheiten (zum Beispiel zur Fortschreibung der Teilzeitkonzepte et cetera). 

In den acht Schulämtern des Regierungsbezirks Münster sind ebenfalls Schulaufsichtsbeamtinnen als (stellvertretende) Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Sie führen mit Unterstützung der Koordinatorinnen für Gleichstellungsfragen die Dienstbesprechungen für die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen der Grundschulen in ihren Zuständigkeitsbereichen durch. Hinsichtlich der gleichstellungsrelevanten Personalmaßnahmen verantworten sie Abordnungen und Versetzungen innerhalb der Schulamtsbezirke sowie Entscheidungen im Bereich des Mutterschutzes und der Elternzeit. 

Die Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen (AfG) nehmen Aufgaben der Gleichstellung vor Ort in ihren jeweiligen Schulen wahr. Gemäß § 59 Abs. 5 SchulG sind sie an Personalentscheidungen, die von der Schule im Rahmen der Dienstvorgesetzteneigenschaft der Schulleitungen entschieden werden, beteiligt.  

Darüber hinaus widmen sich die AfG der Schulen sowie die AfG der ZfsL je nach eigener Prioritätensetzung und Ressourcen weiteren Aufgaben mit Gleichstellungsrelevanz, beispielsweise sind sie als Impulsgeberinnen gegenüber ihren Schulleitungen bzw. ZfsL-Leitungen und ihren Kollegien bei der Umsetzung geschlechtersensibler Schul- und Unterrichtsentwicklung tätig. In Absprache mit ihren Leitungen bringen sich die AfG aktiv in die Umsetzung des Gleichstellungsplans der Schulabteilung für ihre jeweiligen Schulen vor Ort bzw. ihre jeweiligen ZfsL ein.  

Entlastung der Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen  

Ein Anspruch der AfG auf Entlastung bei den permanent zunehmenden Aufgaben in den Schulen ist ausdrücklich geregelt im LGG (§16 Abs. 2): „Sie ist im erforderlichen Umfang von den sonstigen dienstlichen Aufgaben im Rahmen der verfügbaren Stellen zu entlasten.“ 

Die folgende Liste mit Entlastungsmöglichkeiten orientiert sich an den Empfehlungen des MSB und an bereits praktizierten Maßnahmen an einigen Schulen. Nicht alle aufgelisteten Möglichkeiten sind an jeder Schule bzw. Schulform gleichermaßen praktikabel. Die Art der Entlastung steht im Zusammenhang mit organisatorischen Möglichkeiten der Schule, wie auch mit der zeitlichen Beanspruchung für die Aufgabenwahrnehmung. Aufzeichnungen zur Aufgabenwahrnehmung mit Arbeitszeiten stellen Transparenz her. 

Möglichkeiten der Entlastung: 

  • Entlastung aus dem Anrechnungsstundenkontingent der Schule
  • Berücksichtigung im Punktesystem für Entlastungsstunden, 

Zum Beispiel zehn Entlastungspunkte (120 Entlastungspunkte = eine Stunde) 

  • Bestellung mehrerer Vertreterinnen zur Aufteilung der Aufgaben
  • Befreiung von Pausenaufsichten, Unterrichtsvertretungen, Klassenarbeits- und Klausuraufsichten, turnusmäßigen Protokollpflichten, Klassenleitungen et cetera 
  • Bildung von Klassenleitungsteams
  • Unterrichtseinsatz in parallelen Lerngruppen
  • Einsatz in Kursen mit hoher Wochenstundenzahl
  • Einsatz in Lerngruppen ohne bzw. mit geringem Korrekturaufwand (zum Beispiel Förderkurse, kleine Lerngruppen)
  • Freistellung vom Unterricht an Tagen, die eine Beteiligung in der schulischen Auswahlkommission erfordern
  • Entlastung/Umverteilung der Begleitung / Betreuung von Lernenden in Praktika (schulinterne Organisation)
  • Verminderter Einsatz an Lernendentagen-, Lehrkräftetagen, Ausbilderinnen- und Ausbildertagen, Beratungstagen
  • Freistellung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Tag der Offenen Tür)
  • Bei mehreren Schulstandorten: unterrichtlicher Einsatz nur an einem Standort
  • Reduzierung der Anzahl der pädagogischen Gutachten im Zusammenhang mit der Feststellung eines Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes (AO-SF) 

Arbeitsbereiche und Arbeitsgrundlagen

Der aktuelle Gleichstellungsplan für die öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung trägt den Titel "Geschlechtergerechtigkeit im Schulbereich" und ist erneut auf eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgelegt, eine Zwischenevaluation erfolgt nach zwei Jahren.

Gemäß LGG dient der Gleichstellungsplan primär als Steuerungsinstrument, um anhand geeigneter Ziele und Maßnahmen die geforderte Frauenquote in den Leitungsstellen zu erreichen. Im Regierungsbezirk Münster, wie auch im Landesdurchschnitt, sind Frauen in den Lehrkräftekollegien mit ca. 70% überproportional repräsentiert, jedoch besteht in den meisten Schulformen weiterhin

Bedarf, durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen mehr Frauen für Leitungsaufgaben zu gewinnen.

In Ergänzung zu den Personalmaßnahmen befinden sich im aktuellen Gleichstellungsplan auch Ziele und Maßnahmen zur geschlechtersensiblen Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie zur geschlechtersensiblen Bildung (siehe unten).

Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege betrifft zunächst alle Lehrkräfte gleichermaßen. Allerdings dokumentieren aktuelle Untersuchungen zur Rollenverteilung in der Familie, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen überwiegend von Frauen übernommen werden (vgl. etwa den von der Hans-Böckler-Stiftung beauftragten WSI Report Nr. 56 vom Februar 2020, „Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“, S. 25ff, sowie den 2023 erschienenen Report mit Fokus auf die Gleichstellungssituation in ausgewählten Branchen).

Auch in den Schulen entscheiden sich weiterhin überproportional viele Frauen aufgrund familiärer Belange für eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Beurlaubung mit entsprechenden Einbußen etwa bei Dienstbezügen und Altersversorgung.

Empfehlungen für den Arbeitsplatz Schule

Zusätzlich zur politisch-gesellschaftlichen Unterstützung von Lehrkräften mit Betreuungspflichten und Pflegeaufgaben, beispielsweise durch die Schaffung ausreichender Betreuungsstrukturen, bedarf es konkreter Regelungen und Absprachen in den Schulen vor Ort, um eine gerechte und angemessene Verteilung der Arbeitsbelastung aller Teilzeit- und Vollzeitkräfte zu gewährleisten. Ziel dieser Regelungen muss es sein, Transparenz zu schaffen und die berechtigten Ansprüche aller Lehrkräfte mit den schulorganisatorischen Anforderungen abzustimmen.

Bei den folgenden Arbeitshilfen handelt es sich um Empfehlungen, die den einzelnen Schulen als Arbeitsgrundlage für die Erstellung und Evaluation konkreter und auf die jeweilige Schule zugeschnittene Vereinbarungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte („Teilzeitkonzept“) dienen. Die Vereinbarungen werden schulintern nach einem Abstimmungsprozess zwischen Schulleitung, der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen (AfG), Lehrkräfterat und Lehrkräftekonferenz gemäß § 68 SchulG verabschiedet und regelmäßig, das heißt mindestens alle zwei Jahre, evaluiert.

Die geschlechtersensible Bildung, in den neuen Kernlehrplänen der weiterführenden Schulen als fachübergreifende Querschnittsaufgabe in Schule und Unterricht verankert, ist in den letzten Jahren deutlich in den Fokus gerückt. In der „Pädagogischen Orientierung für eine geschlechtersensible Bildung an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ werden hierzu Ziele und Kompetenzerwartungen formuliert sowie Impulse für den Unterricht und weitere schulische Handlungsfelder dargelegt.

Auf der Grundlage des 2022 erschienenen Runderlasses „Geschlechtersensible Bildung“ des MSB sind in der Bezirksregierung Münster zudem Fortbildungsmodule geplant zu grundlegenden Inhalten der geschlechtersensiblen Bildung, insbesondere zur geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt (bereits im Angebot), zum geschlechtersensiblen Fachunterricht und Classroom Management, zur geschlechtersensiblen Beruflichen Orientierung und Lebensplanung sowie zur geschlechtersensiblen Medienbildung.

Eine geschlechtersensible Schul- und Unterrichtsentwicklung nimmt darüber hinaus Bezug auf eine Vielzahl weiterer Aspekte, wie z.B. Gewalt an Schulen, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache et cetera.

Das Fortbildungsangebot der Bezirksregierung Münster unterstützt alle Lehrkräfte sowie explizit auch Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen in ihrer Rolle dabei, Schul- und Unterrichtsentwicklung im Sinne der Gleichberechtigung aller Geschlechter zu gestalten.

Alle Fortbildungsangebote im Bereich Gleichstellung wie auch im Bereich geschlechtersensible Bildung lassen sich im Fortbildungskatalog der Bezirksregierung Münster unter dem Suchbegriff „Gender“ finden.

Genderaspekte spielen zudem in weiteren Fortbildungsangeboten der Bezirksregierung Münster eine wichtige Rolle, zum Beispiel in Leitungsfortbildungen, Fortbildungen zu Demokratieerziehung und Interkultureller Bildung und so weiter.