Bezirksregierung
Münster

Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)

Konsumcannabis in einer Glasdose steht auf einem Zettel mit der Aufschrift Medizinisches Cannabis

Gesetz zum Umgang

mit Konsumcannabis (KCanG)

Am 01.04.2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft getreten. 

Das Gesetz beabsichtigt eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften. Dadurch soll die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz sowie Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich gewährleistet werden. Zusätzlich soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden. 

Zuständigkeiten 

Die Bezirksregierung Münster ist seit dem 01.07.2024 für die Erteilung der Erlaubnis von Anbauvereinigungen zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder nach § 11 Absatz 1 KCanG und die behördliche Überwachung der Anbauvereinigungen nach § 27 KCanG für diejenigen Anbauvereine zuständig, die ihr befriedetes Besitztum (Anbauort und/oder Weitergabeort) im Regierungsbezirk Münster haben. 

Die stoffliche Überwachung obliegt hingegen dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE). Als Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist die Direktorin oder der Direktor der Landwirtschaftskammer für die Einhaltung der Regeln der guten Landwirtschaft zuständig. 

Die grundsätzliche Landeszuständigkeit der Bezirksregierungen umfasst auch das Führen von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 bis 36 KCanG. 

Antragstellerin sind Anbauvereinigungen 

Die Erlaubnis von Anbauvereinigungen zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum an die Mitglieder darf ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. 

Anbauvereine sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist. 

Fragen bezüglich der Gründung und Eintragung von nicht wirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften richten Sie bitte an die zuständigen Stellen. Eine Beratung führt die Bezirksregierung Münster nicht durch. 

Antrag auf Erlaubnis für Anbauvereinigungen 

Um als Anbauvereinigung gemeinschaftlich Cannabis anbauen zu dürfen, ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Ihren Erlaubnisantrag können Sie ab sofort nur noch elektronisch stellen. Das Antragsformular fragt alle notwendigen Informationen ab. 

Bevor Sie das Onlineformular öffnen, lesen Sie bitte vorab die nachfolgenden Hinweise zur Online Antragstellung (s. Downloads unten).

Unter folgendem Link werden Sie zum elektronischen Antragsverfahren weitergeleitet: 

Die Erlaubniserteilung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren orientieren sich am erforderlichen Bearbeitungsaufwand des Antrages. Detailfragen dazu können derzeit nicht beantwortet werden, da eine Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW bislang noch nicht erfolgt ist. 

Falls Sie Fragen zum Antrag und zum Verfahren haben, können Sie diese gerne per E-Mail an kcang[at]bezreg-muenster.nrw.de (kcang[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de) richten.