Wahlkampf, beamtenrechtliche Pflichten – Besuch von Politikerinnen und Politikern in der Schule
Im Zusammenhang mit möglichen Wahlen stellen sich im Schulalltag zahlreiche Fragen zur Umsetzung des in § 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrages und der Wahrung des Neutralitätsgebots.
Wahlkämpfe können für viele Schulen Anlass sein, die Bedeutung und die Aufgaben der Politik für das Zusammenleben der Menschen im Staat und in der Gesellschaft mit Schülerinnen und Schülern zu diskutieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unparteilichkeit der Schule nicht beeinträchtigt wird. Zu dieser Thematik ist eine Rundverfügung der Abteilung für Schule, Kultur und Sport der Bezirksregierung Münster an alle öffentlichen Schulen im Bezirk versandt worden.