Bezirksregierung
Münster

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bietet einen Versorgungsrechner an, mit dem der Ruhegehaltssatz und die Höhe des Ruhegehaltes ermittelt werden kann.

Beamte und Beamtinnen

Auf Antrag erhalten Sie eine Versorgungsauskunft seitens des LBV. Voraussetzung für den Erhalt von Ruhegehalt ist, dass Sie 

  • Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit des Landes NRW sind,
  • die fünfjährige Wartezeit für ein Ruhegehalt erfüllen,
  • Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben sowie
  • den Antrag Ihrer Personalakten führende Dienststelle zuleiten, die Ihre Personalakten beifügt und an das LBV übersendet. 

Für die Berechnung eines fiktiven Ruhegehaltes sollte vorrangig der Versorgungsrechner genutzt werden. 

Tarifbeschäftigte

Als besondere Serviceleistung stellt die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als Zusatzversorgungskasse ein Informationsportal für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes NRW zur Verfügung. Das Portal enthält Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge, die speziell für die Beschäftigten in NRW zusammengetragen wurden. 

Bitte nutzen Sie bei entsprechenden Fragen die Angebote der VBL.