Bezirksregierung
Münster

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Sickingmühlenbach und den Loemühlenbach

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Sickingmühlenbach und den Loemühlenbach

Informationen zum Festsetzungsverfahren

Die Bezirksregierung Münster hat gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §§ 83 ff. Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet des Sickingmühlenbaches und des Loemühlenbaches im Stadtgebiet Marl ermittelt und beabsichtigt die Festsetzung.

In dem Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Hierfür werden die erforderlichen Unterlagen für zwei Monate öffentlich ausgelegt. In diesem Rahmen ist es auch möglich, zur geplanten Festsetzung Stellung zu nehmen.

Auslegung

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 27b Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) durch Veröffentlichung im Portal für die Öffentlichkeitsbeteiligung unter Beteiligung NRW in der Zeit vom

22.05.2026 bis einschließlich 24.07.2026

und ist vorher durch ortsübliche Bekanntmachung bei der Stadt Marl und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster angekündigt worden. 

In demselben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 27b Abs. 1 Nr. 2 VwVfG NRW bei der Stadt Marl und bei der Bezirksregierung Münster zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bzw. der Stadt Marl vom 15.05.2026.

 

Stellungnahmen

Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Stellung bei der Stadt Marl oder bei der Bezirksregierung Münster zu den Unterlagen zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes genommen werden kann.

Die Frist zur Stellungnahme endet am 07.08.2026.

Weitere Informationen zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie im Bekanntmachungstext.