Soziale Ansprechpartner:innen für Lehrkräfte
Landesbeschäftigte an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen können von unterschiedlichen Herausforderungen betroffen sein, die gesundheitliche und soziale Auswirkungen haben können und sich dann auch auf das dienstliche und private Umfeld auswirken können. Als soziale Ansprechpartner*innen stehen Sie Kolleg*innen als Beratungs- und Vertrauenspersonen bei der Bewältigung persönlicher und beruflicher Schwierigkeiten zur Verfügung und bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Die sozialen Ansprechpartner:innen üben ihre Tätigkeit auf Basis der Vertraulichkeit und der Verschwiegenheit aus und sind nicht weisungsgebunden. Die Tätigkeit als soziale Ansprechpartner*in ist nicht schulform- oder schulamtsbezogen.
Die sozialen Ansprechpartner:innen verstehen sich als Laiinnen, die aufgrund ihrer qualifizierten Ausbildung und Praxiserfahrung besonders dazu befähigt sind, Kolleginnen und Kollegen mit Problemen in partnerschaftlicher Weise Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Die Sozialen Ansprechpartner:innen werden nicht therapeutisch tätig und können den Erfolg ihrer Bemühungen nicht garantieren. Demzufolge können sie sich weder verbürgen noch haftbar gemacht werden für die Umsetzung oder den Erfolg gemeinsam erarbeiteter Lösungen bei den betreuten Personen.
Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Münster stehen soziale Ansprechpartner:innen zur Verfügung, die nach einer Grundausbildung in Gesprächsführung, Konfliktlösungsstrategien und der Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zu vereinzelten Krankheits- und Störungsbildern zu sozialen Ansprechpartner*innen bestellt wurden
Kontaktdaten für Personalangelegenheiten
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