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Interkommunale Zusammenarbeit

Hand hält Würfel

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Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zwischen zwei oder mehreren Kommunen, um gemeinsam eine öffentliche Leistung zu erbringen: Im Regierungsbezirk Münster ist diese Form der Zusammenarbeit ein seit langem etabliertes und funktionierendes Modell.

Unterschiedliche Faktoren beeinflussen in zunehmendem Maße die kommunale Handlungsfähigkeit. Dies sind zum Beispiel:

  • die demografische Entwicklung,
  • die knapper werdenden finanziellen Ressourcen,
  • die europäische Integration und
  • die fortschreitende Technologisierung.

Nicht jede Kommune ist für sich allein diesen zunehmenden Herausforderungen gewachsen.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die seit langem in vielen Tätigkeitsfeldern praktizierte interkommunale Zusammenarbeit zusätzlich an Bedeutung. Durch eine verstärkte freiwillige Zusammenarbeit können die Kommunen dem wachsenden Wettbewerbsdruck und den steigenden Handlungsanforderungen wirksam begegnen.

Interkommunale Zusammenarbeit stellt eine wichtige kommunale Handlungsoption zur Verwaltungsmodernisierung dar. Dies gilt gerade in Zeiten, in denen Städte, Gemeinden und Kreise zunehmend unter Druck stehen, Kosten zu senken und gleichzeitig ihre Leistungen qualitativ oder quantitativ möglichst zu erhalten oder gar zu steigern.

Formen der interkommunalen Zusammenarbeit

Städte, Gemeinden und Kreise können Kostenvorteile und eine verbesserte Qualität erzielen, indem:

  • die Erfüllung einer Aufgaben koordiniert wird,
  • ein Partner für einen anderen eine Leistung erbringt,
  • Organisationseinheiten zusammengelegt werden,
  • ein besonderer Träger gegründet wird oder
  • Infrastruktur gemeinsam genutzt wird.

Die freiwillige interkommunale Zusammenarbeit ist Bestandteil der Organisationshoheit der Kommunen und damit verfassungsrechtlich im Rahmen der Gesetze gewährleistet. Das bedeutet, dass die Kommunen grundsätzlich jede von ihnen gewünschte Zusammenarbeit nach Form und Inhalt vereinbaren und praktizieren können. Die Zusammenarbeit bedarf nur eines (ermächtigenden) Gesetzes und muss sich dann auch nach den weiteren Vorschriften dieses Gesetzes richten, wenn

  • eine neue juristische Person des öffentlichen Rechts entstehen soll,
  • eine Aufgabe unter Durchbrechung der Zuständigkeitsvorschriften übertragen werden soll (Delegation) oder
  • eine Aufgabe vollständig im Namen und nach Weisung einer anderen Kommune durchgeführt werden soll (Mandat).

Für diese Fälle sehen die Gemeindeordnung NRW und das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit folgende Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit von Kommunen vor:

  • kommunale Arbeitsgemeinschaften,
  • gemeinsame Kommunalunternehmen,
  • Zweckverbände oder
  • öffentlich-rechtliche Vereinbarungen.

Als Aufsichtsbehörde genehmigt die Kommunalaufsicht die hierzu nötigen Gründungen oder Abschlüsse, Änderungen und Auflösungen.

Interkommunale Zusammenarbeit im Regierungsbezirk

Die Bezirksregierung unterstützt Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit in ihrem Regierungsbezirk. Schwerpunkte interkommunaler Zusammenarbeit durch Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, die von der Bezirksregierung genehmigt wurden, finden sich unter anderem in den Bereichen:

  • Abfallwirtschaft,
  • Abwasserbeseitigung,
  • Personalwesen,
  • Lebensmittelüberwachung/Veterinärangelegenheiten,
  • Verkehrswesen.

Hierzu zählen Projekte wie die Servicestelle Personal, eine gemeinsame Personalverwaltung im Kreis Warendorf, oder das Finanz-Dienstleistungszentrum der Gemeinden Havixbeck und Nottuln. Kooperationen, die das Land Nordrhein-Westfalen als Vorbilder für innovative Projekte ausgezeichnet hat.

Mit einem Klick auf die Karte erhalten Sie eine Liste verschiedener Projektbeispiele der jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.

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