Kontrollstelle

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Luftsicherheit


Luftsicherheit

Kontrollstelle Flughafen Dortmund

Fluggastkontrolle am Flughafen Dortmund: Mithilfe der beiden Gepäckkontrollgeräte links und rechts wird in einer sogenannten Doppelkontrollspur das Handgepäck geprüft, während die Fluggäste die Torsonde in der Mitte passieren. © Bezirksregierung Münster

Die Bezirksregierung Münster sorgt für die Luftsicherheit im gesamten westfälisch-lippischen Landesteil. Dafür organisiert sie Kontrollen von Fluggästen, deren Gepäck sowie der Fracht und erhebt Luft­sicherheits­gebühren. Als Luftsicherheitsbehörde beaufsichtigt sie die Si­che­rungs­maß­nahmen von Flugplatzbetreibern. Außerdem verantwortet die Behörde die Zu­ver­lässig­keits­über­prüfung des Personals und entscheidet damit, wer Zugang zu bestimmten Flug­hafen­berei­chen erhält.


Zuständigkeitsbereich und Aufgaben der Bezirksregierung

Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung

Die Bezirksregierung Münster ist für die folgenden Flughäfen als Luftsicherheitsbehörde zuständig:

  • Dortmund,
  • Münster/Osnabrück,
  • Paderborn/Lippstadt und
  • Siegerland.

Mit Ausnahme des Flughafens Siegerland sind an den Verkehrsflughäfen Luftsicherheitsstellen eingerichtet. Hier organisiert die Behörde die jeweiligen Fluggastkontrollen und beaufsichtigt die Durchführung.

Außerdem überwacht die Behörde im Rahmen der Fachaufsicht die Eigensicherungsmaßnahmen der Flughafenunternehmer an den Flughäfen Dortmund und Paderborn/Lippstadt. Für den Flughafen Münster/Osnabrück liegt die Fachaufsicht beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Aufgaben der Bezirksregierung

Zusätzlich zu den Dienststellen vor Ort befassen sich die Mitarbeiter im Dezernat der Bezirksregierung Münster mit der Grundsatzsachbearbeitung im Bereich der Luftsicherheit. Zu den Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Fachaufsicht über die Fluggastkontrolle, die Personal- und Warenkontrollen,
  • Bereitstellung der Kontrolltechnik,
  • Qualitätskontrollen (zum Beispiel Sicherheitstests, Audits, Inspektionen),
  • Abnahme von Prüfungen und Beleihungen/Zulassung von Luftsicherheitspersonal,
  • Überwachung der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitspersonal,
  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz,
  • Überwachung des Ausweiswesens für Mitarbeiter der Flughäfen und Fremdfirmen sowie deren Fahrzeuge,
  • Luftsicherheitsgebühren,
  • Genehmigung der Luftsicherheitsprogramme,
  • Festlegung und Überwachung der Sicherungsmaßnahmen für Verkehrslandeplätze und Sonderlandeplätze.

Fluggastkontrolle

Eine wichtige Aufgabe der Luftsicherheit ist die Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck sowie des aufgegebenen Gepäcks. Die Luftsicherheitsbehörde beaufsichtigt die Fluggastkontrolle der Verkehrsflughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück, Paderborn/Lippstadt und Siegerland.

Ablauf einer Fluggastkontrolle

© Bezirksregierung Münster

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Luftsicherheitspersonal

Zum Luftsicherheitspersonal gehören Luftsicherheits­assistenten*innen und Luftsicherheitskontrollkräfte sowie deren Ausbilder*innen. Während Luftsicherheits­assistenten*innen die Fluggäste und ihr Gepäck kontrollieren, sind die Luftsicherheitskontrollkräfte für die Personal- und Warenkontrolle im Auftrag von Flughafenbetreibern zuständig.

Zu den Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde im Bereich Luftfahrtpersonal gehören die Beleihung, Prüfung, Zulassung und die Überwachung der Aus- und Fortbildung.

Rucksack Röntgenbild

Nur wenn ein Prüfling alle gefährlichen Gegenstände und verbotenen Objekte auf insgesamt 15 Röntgenbildern erkennt, besteht er den Bildauswertungstest. © dreamer82/Fotolia

Um eine qualitativ hohe Befähigung des Kontrollpersonals dauerhaft aufrechtzuerhalten, erfolgt eine kontinuierliche Qualifizierung im Rahmen der Aus- und Fortbildung durch hierfür zugelassenes Ausbildungspersonal.
Ziel ist es dabei, gefährliche beziehungsweise verbotene Objekte im Rahmen der Personen- und Gepäckkontrolle zu erkennen.


Kontrolltechnik

Gepäckprüfanlage

Das Röntgensystem dieser Gepäckprüfanlage am Flughafen Paderborn/Lippstadt durchleuchtet Gepäckstücke bis zu einer Größe von 100 x 80 Zentimetern. © Bezirksregierung Münster

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Die Luftsicherheitsbehörde stellt die erforderliche Kontrolltechnik für die Fluggastkontrolle bereit. Dabei handelt es sich um Röntgengeräte für Hand- und Reisegepäck sowie Torsonden und Handsonden für die Personenkontrolle. Die Behörde entscheidet, welche Technik erforderlich ist, schafft sie an und lässt sie regelmäßig warten. Dabei richtet sie sich nach gesetzlichen Vorgaben.

So sehen die EU-Vorgaben zum Beispiel für die Gepäckprüfanlagen für aufgegebenes Gepäck ein Dual-View-Röntgensystem vor. Dieses schickt gleichzeitig vertikale und horizontale Röntgenstrahlen durch den Koffer. So kann der Bediener auch hinter die Objekte im Gepäck schauen.


Eigensicherungspflichten des Flughafenunternehmers

Unternehmer eines Verkehrsflughafens erfüllen zum Schutz des Flughafenbetriebs Pflichten gemäß des Luftsicherheitsgesetzes. Diese sogenannten Eigensicherungspflichten sehen vor, dass Flughafenunternehmer Sicherungsmaßnahmen an Flughafengebäuden und Flughafenanlagen, wie zum Beispiel Umzäunungen oder Zutrittssysteme, umsetzen. Alle Sicherungsmaßnahmen legt der Flughafenunternehmer in einem Luft­sicherheits­programm fest.

Die Bezirksregierung genehmigt die Luftsicherheitsprogramme und überwacht die Sicherungsmaßnahmen der Flughäfen Paderborn/Lippstadt und Dortmund. Bei Bedarf sorgt sie dafür, dass die Flughafenunternehmer die Luftsicherheitsprogramme anpassen.


Luftsicherheitsgebühr

Für die Fluggastkontrollen im Bereich der Verkehrsluftfahrt, dem sogenannten General Aviation Terminal (GAT), erhebt die Bezirksregierung Luftsicherheitsgebühren von Luftfahrtunternehmen und Haltern*innen von Luftfahrzeugen. Für die drei westfälischen Flughäfen setzt die Bezirksregierung die Gebühr fest, passt diese gegebenenfalls an und bearbeitet Klageverfahren gegen die Gebühr.

Die Luftsicherheitsgebühr pro Fluggast beträgt:

  • für den Flughafen Dortmund: 
    o ab 01.01.2024: 5,82 €
    o ab 01.11.2024: 8,51 €
  • für den Flughafen Münster/Osnabrück:
    o ab 01.01.2024: 10,00 €
  • für den Flughafen Paderborn/Lippstadt: 
    o ab 01.01.2024: 9,57 €
    o ab 01.10.2024: 10,00 €

Die gewerblichen Luftfahrtunternehmen und die privaten Halter*innen von Luftfahrzeugen sind verpflichtet, die Anzahl der beförderten Fluggäste der Luftsicherheitsbehörde zu melden. Zu erfassen sind alle Einsteiger, ausgenommen sind die Flugbesatzungen und Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Flugschein.

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