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Planfeststellungsverfahren Straße


Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau und die Erweiterung der Parkplatzanlage „Allenstein“ an der A2 in Gelsenkirchen

Informationen zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau und die Erweiterung der Parkplatzanlage „Allenstein“ südlich der A 2 zwischen den Anschlussstellen Essen/Gladbeck und Gelsenkirchen-Buer in Fahrtrichtung Hannover von Betriebskilometer 458+353 bis 459+320

Vorhabenträgerin:

Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Westfalen
Außenstelle Bochum
Philippstraße 3
44803 Bochum

Anhörungsverfahren

hier: Auslegung der Planunterlagen zum Deckblatt I

Die Bezirksregierung Münster hat das durch „Die Autobahn GmbH des Bundes“ beantragte Planfeststellungsverfahren für den Ausbau und die Erweiterung der Parkplatzanlage „Allenstein“ eingeleitet.

Die ursprünglichen Unterlagen haben bereits in der Zeit vom 16.11.2020 bis einschließlich 15.12.2020 in der Stadt Gelsenkirchen und auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur Einsichtnahme ausgelegen. Der ausgelegte Plan wird für das o. a. Bauvorhaben nunmehr um neue sowie aktualisierte Unterlagen (Deckblatt I) ergänzt.

Die aktualisierten bzw. ergänzenden Unterlagen stehen in der Zeit vom

04. April 2024 bis einschließlich 03. Mai 2024

über dieser Internetseite zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Auslegung dieser Unterlagen wird mit folgender Bekanntmachung angekündigt:

Aus der Bekanntmachung ergibt sich auch der Zeitraum, in dem Einwendungen gegen das geplante Bauvorhaben bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden können.

Die Einwendungsfrist endet am 03. Juni 2024.

Einwendungen können auch auf elektronischem Wege wie folgt erhoben werden:

  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms-nrw.de-mail.de;
  • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms.sec.nrw.de;
  • mittels des Portals „Tetraeder“. Der Link hierzu befindet sich am Ende dieser Seite.

Aufgrund von Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere in Form der Weitergabe von nicht anonymisierten personenbezogenen Daten in Einwendungen an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, auf die „Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren“ verwiesen. Diese Hinweise können unter www.brms.nrw.de/go/dsp aufgerufen werden.

An dieser Stelle können während der Dauer der Auslegung vom 04. April 2024 bis zum einschließlich 03. Mai 2024 die Planunterlagen eingesehen werden. Zudem besteht unter dem folgenden Link auch die Möglichkeit, Einwendungen bis zum einschließlich 03. Juni 2024 elektronisch zu erheben.

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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