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Berufskollegs, EU-Geschäftsstelle
Individuelle Förderung am Berufskolleg
Die individuelle Förderung hat eine große Bedeutung. Sie ist im Schulgesetz NRW festgeschrieben und gilt damit auch für Berufskollegs. Unterschiedliche Angebote ermöglichen den Aufbau besonderer Kompetenzen und unterstützen den Erwerb des angestrebten Abschlusses. Sowohl Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, mit Entwicklungsverzögerungen oder körperlichen Einschränkungen, als auch Jugendliche mit besonders ausgeprägtem Potenzial erfahren im Kontext der beruflichen Bildung die Möglichkeit, sich bestmöglich zu entwickeln.
Die Heterogenität ist von vorneherein ein Kennzeichen beruflicher Bildung. Dies bezieht sich sowohl auf die Angebotsseite als auch auf die Adressatenseite. Sie ist abhängig von verschiedenen Faktoren, beispielsweise Alter, Bildungsstand und soziales Umfeld, und zieht sich durch alle Bildungsgänge von der beruflichen Orientierung über die Berufsausbildung bis hin zur Weiterbildung. Insbesondere die praktische Umsetzung im unterrichtlichen Alltag erfordert umfassende und differenzierte Maßnahmen-Kenntnisse. Sie kann dauerhaft nur erfolgreich sein, wenn sie langfristig in schulischen Entwicklungsprozessen verankert ist.
Eine Handreichung speziell für die Arbeit im Berufskolleg soll zu einem gemeinsamen Verständnis beitragen. Sie soll die Perspektive auf den individuellen Stärkenaufbau leiten und gegebenenfalls Impulse für Schulentwicklungsprozesse setzen.
Downloads
- Handreichung „Individuelle Förderung heterogener Lerngruppen“ – Band 1 (pdf, 2.5 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Handreichung „Individuelle Förderung heterogener Lerngruppen“ – Band 2 (pdf, 2.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)