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Staatshoheitsangelegenheiten
Personenstandsangelegenheiten und Ehejubiläen
Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des Personenstandsgesetzes (PStG) und die dazu ergangenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Der Personenstand umfasst Daten über Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Todesfälle sowie Namensänderungen und des Transsexuellengesetzes.
Zuständig für diesen Bereich sind die Standesbeamten der Gemeinden. Die Standesbeamten vor Ort werden von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestellt. Die Standesämter unterliegen der Fachaufsicht der Bezirksregierung. Ihr obliegt auch die Verantwortung für die Errichtung von Standesamtsbezirken.
Die Überprüfung von Abänderungsanordnungen zu Amtshandlungen des Standesbeamten auf Antrag der Beteiligten oder der Aufsichtsbehörden bei Vornahme oder Ablehnung von Eintragungen obliegen den jeweiligen Amtsgerichten.
Für die Aufhebung einer Ehe ist die Bezirksregierung Arnsberg antragsberechtigt. Voraussetzung für einen Antrag auf Aufhebung einer Ehe ist es, die Information durch Behörden oder Dritte, die von einem möglichen Aufhebungstatbestand Kenntnis erhalten haben. Die Bezirksregierung Arnsberg ist örtlich zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und Detmold.
Ehejubiläen
Die Bezirksregierung Münster gratuliert Ehepaaren zum 60-jährigen Ehejubiläum im Namen der Landesregierung. Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Trauung. Die Glückwünsche werden durch Übersendung per Post oder durch persönliche Übergabe von Repräsentanten der Wohnortgemeinde übermittelt.
Anlässlich einer „Eisernen Hochzeit“ (65 Jahre) wird ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten und des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen überbracht. Ebenso wird bei der Gnadenhochzeit (70 Jahre) und der Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) verfahren.
Da die persönlichen Daten der Jubelpaare in der Bezirksregierung Münster nicht bekannt sind, werden alle künftigen Ehejubilare gebeten, ihr Jubiläum mindestens zwei Monate vor der Feier ihrer zuständigen Wohnortgemeinde mitzuteilen.
Rechtsvorschriften
- Personenstandsgesetz (PStG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)