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Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht


Staatsangehörigkeitsrecht

Pässe

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Die Bezirksregierung Münster ist Auf­sichts­behörde über die Einbürgerungs- und Staats­angehörigkeits­behörden. Sie ent­scheidet über Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit. Außerdem beurkundet sie den Verzicht und die Entlassung aus der Deutschen Staatsbürgerschaft.

Einbürgerungsbehörden im Regierungsbezirk Münster

Für Entscheidungen über Einbürgerungsanträge nach den §§ 8 und 10 StAG sind je nach Wohnsitz die Einbürgerungsbehörden bei den Kommunen, Kreisen oder kreisfreien Städten zuständig. Hier finden Sie die Ansprechpartner/innen der Kreise und Städte:


Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf für ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz angekündigt. Eine Ressortabstimmung auf Bundesebene und Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag stehen noch aus. Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß den aktuell gültigen Vorschriften. Auskünfte durch Einbürgerungsabteilung noch nicht möglich.

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