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Soforthilfen zur Bewältigung der Corona-Krise
Corona-Hilfe
Corona-Wirtschaftshilfen
Mitteilungsverfahren nach § 13 MitteilungsVO
Die pandemiebedingten Wirtschaftshilfen müssen als sogenannte Billigkeitsleistungen der Finanzverwaltung gemeldet werden. Sie wurden in diesem Zusammenhang vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) angeschrieben und haben Fragen zu dieser E-Mail.
Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link; hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Fristende der Corona-Wirtschaftshilfen
Sie haben eine Corona-Wirtschaftshilfe beantragt und haben Fragen zum Fristende der Corona-Hilfsprogramme sowie zum fristwahrenden Bescheid? Die wichtigsten Antworten finden Sie unter folgendem Link:
Informationen zu den Überbrückungshilfen, allgemeinen Wirtschaftshilfen (November-/Dezemberhilfe), Neustarthilfen und zur Härtefallhilfe erhalten Sie über die Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen unter:
- Zur Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Weitere Informationen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Wo kann ich mich weiter informieren?
Bei Fragen zu den Hilfsprogrammen steht Ihnen das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer: 0211-7956 4995 zur Verfügung.
Alternativ steht Ihnen der Service-Desk des Bundes während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr für weitere Fragen zur Verfügung:
Als prüfender Dritte wenden Sie sich bitte an die Service-Hotline 030-530 199 322.
Sie sind soloselbständig, haben bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt und möchten mit dem Direktantrag in eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) Hilfen beantragen? Wenden Sie sich an den Service-Desk für Solo-Selbständige unter der Service-Hotline 030-1200 21034.
Bei Fragen an die Bezirksregierung Münster, wenden Sie sich bitte per Mail an: ueberbrueckungshilfe@bezreg-muenster.nrw.de.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund können wir leider keine telefonischen Auskünfte geben.
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Service-Hotline für prüfende Dritte
030-530 199 322
Service Hotline für Soloselbstständige
030-1200 21034
Bezirksregierung Münster
ueberbrueckungshilfe@brms.nrw.de