Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Musikschulen
Was wird gefördert?
Eine Landesförderung können alle öffentlichen Musikschulen erhalten, die den Kriterien des KGST-Gutachtens zur Musikschule genügen.
Es gibt folgende Förderungen:
- Pro-Kopf-Förderung
- Profil- und strukturbildende Maßnahmen
- Musikschuloffensive
- JeKits
- Investitionsprogramm (nicht fortlaufend)
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Fördermittel werden vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Die Anträge sind bei der örtlichen Bezirksregierung zu stellen, die die Anträge prüft und Fördergelder bewilligt.
Der Antrag ist an die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48.07
Domplatz 1-3
48143 Münster
zu richten. Hierzu nutzen Sie bitte den im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Zuwendungsantrag oder die Möglichkeit des digitalen Antragsverfahrens (s. unten).
Bis wann ist der Antrag zu stellen?
Die öffentlichen Musikschulen werden bezüglich der Antragsmöglichkeiten und der entsprechenden Fristen benachrichtigt.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Antragsfristen Ausschlussfristen sind, d.h., dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).
Digitales Antragsverfahren (Kultur.Web)
Bitte beachten Sie:
Unser Antragsverfahren wird digitalisiert. Die alten Antragsformulare (s. u. Downloads „Zuwendungsantrag“) werden noch einige Monate als Download aktiv und möglich sein. Dennoch möchten wir Sie bitte, sich recht bald mit dem neuen digitalen Antragsverfahren vertraut zu machen und es bei Antragstellung anzuwenden.
Übergangsweise ist es nur möglich, 10 Dokumente einzustellen und abzuschicken. Sie können dennoch einen digitalen Antrag ausfüllen und uns die fehlenden Dokumente per Mail übersenden. Leider ist der Antrag zusätzlich noch auszudrucken (als PDF unter der Kachel Antrag), zu unterschreiben und postalisch an uns zu schicken, da eine digitale Unterschrift/E-Signatur noch nicht vorgesehen ist.
Diese Umstellung wird auch Ihre Arbeit erleichtern helfen, da Sie nicht immer neu all Ihre Basisdaten eintragen müssen. Falls Sie uns in den letzten Tagen aktuell einen Antrag in der alten Form zugeschickt haben, informieren Sie uns doch, wenn Sie diesen durch einen digitalen Antrag ersetzen wollen.
Der Zugangslink dazu ist:
Neue Kulturförderrichtlinie
Bitte beachten Sie: Seit dem 08.06.2021 ist eine neue Kulturförderrichtlinie in Kraft. Die folgenden Änderungen gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Konkret können für Sie in folgenden Bereichen Ihrer Antragstellung Änderungen auftreten und eine Verbesserung/Vereinfachung bedeuten:
- Das bürgerschaftliche Engagement kann beim Eigenanteil angerechnet werde, ebenso können Spenden/Sponsoring als Eigenanteil anerkannt werden.
- Ihre Overheadkosten können pauschal mit 2,5% der Projektausgaben angesetzt werden, darüber hinaus kann die Bezirksregierung weitere Overhead-Ausgaben anerkennen, wenn diese plausibel begründet sind.
- Die Genehmigung des vorgezogenen Maßnahmenbeginns gilt bei Förderbeträgen bis 50.000 EUR mit dem Datum der Antragstellung als erteilt, sofern Sie zusagen, bis dahin noch nicht mit der Maßnahme begonnen zu haben und bis zu einer eventuellen Bewilligung die Vorgaben der entsprechenden ANBest zu beachten.
- Bei Förderungen bis 50.000 EUR erfolgt die Auszahlung ohne Ihren Mittelabruf automatisch in zwei Schritten. Bei Förderungen über 50.000 EUR sind die Mittel wie gewohnt abzurufen.
- Die Verwendungsnachweisung soll bei Zuwendungen bis 50.000 EUR durch den einfachen Verwendungsnachweis erfolgen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Belege können bei Bedarf nachgefordert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir beraten Sie gerne!
Downloads
- Allgemeiner Zuwendungsantrag (docx, 24 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ausschreibung Profilbildende Maßnahmen 2022 (pdf, 174 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (Pro-Kopf-Förderung) (pdf, 36 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag Pro-Kopf-Förderung (pdf, 194 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (doc, 48 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)