Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Musikförderung

Das Land NRW fördert herausragende Einrichtungen des Musiklebens, die von landesweiter Bedeutung sind. Dazu gehören freie Ensembles, Chöre und Orchester sowie Institutionen. Ziel ist neben einer profilierten Förderung von Spitzenleistungen auch der Erhalt und die Weiterentwicklung einer vielfältigen Musiklandschaft im Sinne einer kulturellen Infrastruktur. Außerdem werden Musikfeste gefördert, mit dem Ziel, landesweit und international ausstrahlenden Musikfeste auszubauen, die der Profilierung Nordrhein-Westfalens dienen.

Was wird gefördert?

  • Konzertreihen mit Modellcharakter

  • Modellprojekte mit dem Schwerpunkt auf Marketing von Orchestern und auf der Zusammenarbeit mit Schulen
  • Betriebskostenzuschüsse für kommunale Orchester
  • Institutionelle Förderung der Landesorchester und von Kammerorchestern an Hochschulstandorten
  • Musikfeste, Musikveranstaltungen sowie besondere Schwerpunktveranstaltungen innerhalb eines Musikfestes

Wer wird gefördert?

  • Freie Orchester und Ensembles
  • Kommunale Orchester
  • Landesorchester
  • Für Musikfeste: Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts (z. B. Vereine)

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung für freie Ensembles und Orchester (in der Regel einjährig)
  • „Ensembleförderung Musik“ für freie Ensembles und Orchester. Die Ensembleförderung wird in der Regel ab dem 1. September des Antragsjahres gewährt und für bis zu drei Jahre (36 Monate) bewilligt.
  • Kommunale Orchester werden über jährliche Betriebskostenzuschüsse sowie seit 2018 über das Programm „Neue Wege – Profilförderung“ gefördert. Die Beratung für „Neue Wege – Profilförderung“ übernimmt das NRW-Kultursekretariat Wuppertal.
  • Die Landesorchester erhalten jährliche institutionelle Förderungen.
  • Musikfeste erhalten eine Projektförderung
  • Über die Projekt- und Ensembleförderungen entscheidet eine Jury.

Antragstellung und Fristen:

  • Projektförderung (freie Ensembles und Orchester, Musikfeste): Dafür können bis zum 31.10. jeden Jahres Förderanträge für das Folgejahr gestellt werden (auch mehrjährige Anträge sind grundsätzlich möglich).
  • Ensembleförderung Musik: Der Antrag muss bis zum 28. Februar des laufenden Jahres gestellt werden.

Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.

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