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Förderprogramme von A – Z
Bildende Kunst und Museen
Was wird gefördert?
- Ausstellungen von Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
- Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
- Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter in nordrhein-westfälischen Kunstmuseen
- Ausstellungsprojekte sowie profilfördernde Maßnahmen von Kunstvereinen
- Zu den Fördergrundsätzen für das Restaurierungsprogramm Bildende Kunst (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ausstellungsprojekte sowie profilfördernde Maßnahmen von Kunstvereinen (Hier geht es zu den Fördergrundsätzen für Kunstvereine (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Wer wird gefördert?
- Museen und deren Träger
- Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger
- Kunstvereine, Künstlervereinigungen und ähnliche Organisationen
Wie wird gefördert?
- Projektzuschüsse
- Stipendien
- Individuelle Künstlerförderung durch Ankäufe von Kunstwerken
Antragstellung und Fristen:
Bis zum 31.10. jeden Jahres können Förderanträge für das Folgejahr gestellt werden (auch mehrjährige Anträge sind grundsätzlich möglich). Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):
- Zum digitalen Antragsverfahren (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Weitere Informationen zum Förderprogramm Bildende Kunst (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Informationen zur Förderpolitik des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften und Formulare:
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturförderrichtlinie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturgesetzbuch (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung, LHO (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
- Verwendungsnachweis (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilsfinanzierung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturgesetzbuch (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)