Förderung

Hauptinhalt

Förderprogramme von A – Z


Moderne Sportstätte 2022

Was ist das Ziel?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Sportvereine und Sportverbände im Land mit dem neuen Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“: Bis zum Jahr 2022 werden insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung stehen, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können. Das Förderprogramm zielt konkret auf die Modernisierung und Sanierung von Sportstätten, die sich im Eigentum von Sportvereinen oder -verbänden befinden beziehungsweise gepachtet oder langfristig gemietet sind.

Wer wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • die Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung und Umbau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, notwendiger baulicher Sicherheitsmaßnahmen, Geschlechtergerechtigkeit, der digitalen Modernisierung und der Herstellung von Barrierefreiheit.
  • der Ersatzneubau, wenn dies im Vergleich mit einer Bestandsanierung die wirtschaftlichere Variante ist.
  • die Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung und Umbau von begleitender, sportfachlich notwendiger Infrastruktur wie zum Beispiel Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen sowie Zuschauereinrichtungen.

Wie und wo stellt man den Antrag?

Die Darstellung des Fördervorhabens inkl. Kostenplan und Finanzierungsplan ist von Verein oder Verband dem jeweiligen Stadtsportverband, Gemeindesportverband, Stadtsportbund oder Kreissportbund vorzulegen bzw. über das Förderportal des Landessportbundes NRW einzureichen. Die Förderentscheidung erfolgt durch die Staatskanzlei möglichst nach den Empfehlungen der jeweiligen Sportbünde. Die NRW.BANK führt die Bewilligungen und Überweisungen an die Sportvereine durch.

Und wenn ich noch Fragen habe?

Wichtige Informationen erhalten Sie im Landesportal NRW und von Ihrem Sportverband oder Sportbund.

Downloads

Die Bezirksregierung Münster ist in das gesamte Verfahren nicht aktiv involviert.

Für 2019 sind 2 Informationsveranstaltungen im Regierungsbezirk Münster zu diesem Thema geplant.

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}