Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Kultur und Schule

Was wird gefördert?

Das direkte Erleben von Künstlerinnen und Künstlern, verbunden mit eigenen künstlerischen Aktivitäten, steht im Zentrum des Programms. Weiterführende Informationen finden Sie beim Kulturministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierungen begleiten das Antragsverfahren und sind Ansprechpartner für die Schulträger, d. h. die Kreise und kreisfreien Städte. Nur für Schulen in freier Trägerschaft oder bei Kooperationsprojekten, an denen mehr als drei Schulen beteiligt sind, die kommunenübergreifend oder spartenübergreifend (mehr als vier Kursleiter) oder in Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten angelegt sind, sind die Anträge bei der Bezirksregierung direkt zu stellen.

Bis wann ist der Antrag zu stellen?

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Antragsfristen Ausschlussfristen sind, d. h. dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).

Es gelten abweichend von den vorangegangenen Jahren für das Schuljahr 2021/2022 folgende Antragfristen:

  • für die Beantragung (durch die Kulturämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte) bei der Bezirksregierung: 31.03.2021

Digitales Antragsverfahren (Kultur.Web)

Bitte beachten Sie:

Unser Antragsverfahren wird digitalisiert. Die alten Antragsformulare (s. u. Downloads „Zuwendungsantrag“) werden noch einige Monate als Download aktiv und möglich sein. Dennoch möchten wir Sie bitte, sich recht bald mit dem neuen digitalen Antragsverfahren vertraut zu machen und es bei Antragstellung anzuwenden. 

Übergangsweise ist es nur möglich, 10 Dokumente einzustellen und abzuschicken. Sie können dennoch einen digitalen Antrag ausfüllen und uns die fehlenden Dokumente per Mail übersenden. Leider ist der Antrag zusätzlich noch auszudrucken (als PDF unter der Kachel Antrag), zu unterschreiben und postalisch an uns zu schicken, da eine digitale Unterschrift/E-Signatur noch nicht vorgesehen ist.

Diese Umstellung wird auch Ihre Arbeit erleichtern helfen, da Sie nicht immer neu all Ihre Basisdaten eintragen müssen. Falls Sie uns in den letzten Tagen aktuell einen Antrag in der alten Form zugeschickt haben, informieren Sie uns doch, wenn Sie diesen durch einen digitalen Antrag ersetzen wollen.

Der Zugangslink dazu ist:

Neue Kulturförderrichtlinie

Bitte beachten Sie: Seit dem 08.06.2021 ist eine neue Kulturförderrichtlinie in Kraft. Die folgenden Änderungen gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.

Konkret können für Sie in folgenden Bereichen Ihrer Antragstellung Änderungen auftreten und eine Verbesserung/Vereinfachung bedeuten:

  1. Das bürgerschaftliche Engagement kann beim Eigenanteil angerechnet werde, ebenso können Spenden/Sponsoring als Eigenanteil anerkannt werden.
  2. Ihre Overheadkosten können pauschal mit 2,5% der Projektausgaben angesetzt werden, darüber hinaus kann die Bezirksregierung weitere Overhead-Ausgaben anerkennen, wenn diese plausibel begründet sind.
  3. Die Genehmigung des vorgezogenen Maßnahmenbeginns gilt bei Förderbeträgen bis 50.000 EUR mit dem Datum der Antragstellung als erteilt, sofern Sie zusagen, bis dahin noch nicht mit der Maßnahme begonnen zu haben und bis zu einer eventuellen Bewilligung die Vorgaben der entsprechenden ANBest zu beachten.
  4. Bei Förderungen bis 50.000 EUR erfolgt die Auszahlung ohne Ihren Mittelabruf automatisch in zwei Schritten. Bei Förderungen über 50.000 EUR sind die Mittel wie gewohnt abzurufen.
  5. Die Verwendungsnachweisung soll bei Zuwendungen bis 50.000 EUR durch den einfachen Verwendungsnachweis erfolgen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Belege können bei Bedarf nachgefordert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir beraten Sie gerne! 

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