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Förderprogramme von A – Z
Kultur und Alter
Was wird gefördert?
Das ehemalige Programm „Kultur und Alter“ heißt jetzt „Kulturelle Bildung im Alter“ und die Bearbeitung wird von kubia, dem Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion, übernommen.
Bewerben können sich nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen, Künstlern oder einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu den Projektzielen und Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie hier:
Bis wann ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellenden reichen zunächst eine Projektskizze beim Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion, Köln (kubia) ein. Dazu ist das Formular „Projektdatenblatt“ auszufüllen. Alle Informationen zur Antragstellung und Förderung finden Sie in der Ausschreibung auf der Seite von kubia.
Einreichfrist ist der 30.09.2021.
Eine Auswahl der eingereichten Projektvorhaben wird durch einen Fachbeirat in einem landesweiten Vergleich zur Förderung empfohlen. Für die ausgewählten Projekte kann dann ein ausführlicher Projektantrag bei kubia gestellt werden. Abschließend wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Bewilligung einer Landeszuwendung erfolgt.
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