Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Film und Medien

Was wird gefördert?

Film und Medienkunst 

Förderziele sind die Unterstützung von Vorhaben, die den künstlerischen Film präsentieren oder thematisieren (ausgenommen ist die Filmproduktion), Projekte zur Vernetzung der Filmszene, die Förderung der individuellen künstlerischen Entwicklung von Filmemacherinnen und Filmemachern und die Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche sowie Maßnahmen zum Erhalt historisch bedeutenden Filmmaterials. Auch in der Medienkunst werden Einrichtungen und Projekte besonders gefördert, wenn sie innovativ sind und den Schwerpunkten des Kulturfördergesetzes entsprechen.

Dazu gehören:

  • Regional und überregional herausragende Filmfestivals und Filmreihen
  • Fachveranstaltungen und Projekte im Bereich des künstlerischen Films und des Dokumentarfilms
  • Vorhaben zur Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche
  • Projekte mit Modellcharakter
  • Projekte zur Restaurierung und Sicherung historischen Filmmaterials
  • Stipendien für Filmemacherinnen und Filmemacher

Für die Förderung einzelner Filmproduktionen wenden Sie sich bitte an die Filmstiftung oder auch an die Regionale Kulturpolitik.

Pilotprogramm Filmbildung und Kino

Die neue Förderlinie „Filmbildung und Kino“ unterstützt im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur solche Maßnahmen, die dazu beitragen die Film- und Kinokultur in Nordrhein-Westfalen zu beleben und durch Bildung und Vermittlung neue Zielgruppen für die Vielfalt des künstlerischen Films zu erschließen. Das Programm wird von 2022-2024 in einer Pilotphase erprobt und zum Ende der Laufzeit evaluiert.

Das Programm richtet sich an Akteurinnen und Akteure der Filmbildung in Nordrhein-Westfalen, also an Filmvermittlerinnen und -vermittler, Filmschaffende und Kinobetreiber, an Bildungseinrichtungen und Eigeninitiativen. Grundidee der Förderung ist es, Raum für innovative Ansätze im Bereich der Filmvermittlung und Filmbildung zu schaffen.

Die inhaltliche Antragsberatung erfolgt durch den Netzwerk Filmkultur e.V. (Kontakt: filmbildung@filmkultur.nrw

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 48.07
Albrecht-Thaer-Str. 9

48147 Münster

Das Förderprogramm wird vom Land Nordrhein-Westfalen angeboten, die Bezirks­re­gierung prüft die Anträge und bewilligt Fördergelder für dieses Programm im Regierungs­bezirk.

Bis wann ist der Antrag zu stellen?

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Antragsfristen Ausschlussfristen sind, d. h. dass der Antrag vollständig und unterschrieben spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirksregierung vorliegen muss (nicht der Poststempel entscheidet).

! In diesem Jahr sind die Anträge bis zum 15.11.2021 zu stellen!

Ab 2022 gelten folgende Antragsfristen:

  • Bildende Kunst und Medienkunst 31.10.
  • Kultur und Schule 31.3. (für das folgende Schuljahr)
  • Regionale Kulturpolitik 30.9.(Projektdatenblatt beim zuständigen Koordinierungsbüro), 30.11. (Formantrag für ausgewählte Projekte bei der zuständigen Bezirksregierung)
  • Diversitätsfonds NRW 15.10.
  • Internationale Kulturpolitik (Export-/Kooperationsförderung) 31.3. für das laufende Jahr und 30.9. für das Folgejahr
  • Alle anderen 31.10.

Digitales Antragsverfahren (Kultur.Web)

Bitte beachten Sie:

Unser Antragsverfahren wird digitalisiert. Die alten Antragsformulare (s. u. Downloads „Zuwendungsantrag“) werden noch einige Monate als Download aktiv und möglich sein. Dennoch möchten wir Sie bitte, sich recht bald mit dem neuen digitalen Antragsverfahren vertraut zu machen und es bei Antragstellung anzuwenden. 

Übergangsweise ist es nur möglich, 10 Dokumente einzustellen und abzuschicken. Sie können dennoch einen digitalen Antrag ausfüllen und uns die fehlenden Dokumente per Mail übersenden. Leider ist der Antrag zusätzlich noch auszudrucken (als PDF unter der Kachel Antrag), zu unterschreiben und postalisch an uns zu schicken, da eine digitale Unterschrift/E-Signatur noch nicht vorgesehen ist.

Diese Umstellung wird auch Ihre Arbeit erleichtern helfen, da Sie nicht immer neu all Ihre Basisdaten eintragen müssen. Falls Sie uns in den letzten Tagen aktuell einen Antrag in der alten Form zugeschickt haben, informieren Sie uns doch, wenn Sie diesen durch einen digitalen Antrag ersetzen wollen.

Der Zugangslink dazu ist:

Neue Kulturförderrichtlinie

Bitte beachten Sie: Seit dem 08.06.2021 ist eine neue Kulturförderrichtlinie in Kraft. Die folgenden Änderungen gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.

Konkret können für Sie in folgenden Bereichen Ihrer Antragstellung Änderungen auftreten und eine Verbesserung/Vereinfachung bedeuten:

  1. Das bürgerschaftliche Engagement kann beim Eigenanteil angerechnet werde, ebenso können Spenden/Sponsoring als Eigenanteil anerkannt werden.
  2. Ihre Overheadkosten können pauschal mit 2,5% der Projektausgaben angesetzt werden, darüber hinaus kann die Bezirksregierung weitere Overhead-Ausgaben anerkennen, wenn diese plausibel begründet sind.
  3. Die Genehmigung des vorgezogenen Maßnahmenbeginns gilt bei Förderbeträgen bis 50.000 EUR mit dem Datum der Antragstellung als erteilt, sofern Sie zusagen, bis dahin noch nicht mit der Maßnahme begonnen zu haben und bis zu einer eventuellen Bewilligung die Vorgaben der entsprechenden ANBest zu beachten.
  4. Bei Förderungen bis 50.000 EUR erfolgt die Auszahlung ohne Ihren Mittelabruf automatisch in zwei Schritten. Bei Förderungen über 50.000 EUR sind die Mittel wie gewohnt abzurufen.
  5. Die Verwendungsnachweisung soll bei Zuwendungen bis 50.000 EUR durch den einfachen Verwendungsnachweis erfolgen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Belege können bei Bedarf nachgefordert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir beraten Sie gerne! 

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