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Förderprogramme von A – Z
Film und Medien
Durch die Kulturabteilung des MKW werden Vorhaben gefördert, die den künstlerischen Film präsentieren oder thematisieren (ausgenommen ist die Filmproduktionsförderung; hier ist die Filmstiftung NRW zuständig (https://www.filmstiftung.de/), Projekte zur Vernetzung der Filmszene, die Förderung der individuellen künstlerischen Entwicklung von Filmemacherinnen und Filmemachern und die Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche sowie Maßnahmen zum Erhalt historisch bedeutenden Filmmaterials.
Was wird gefördert?
- Regional und überregional herausragende Filmfestivals und Filmreihen
- Fachveranstaltungen und Projekte im Bereich des künstlerischen Films und des Dokumentarfilms
- Vorhaben zur Vermittlung des künstlerischen Films an Kinder und Jugendliche
- Projekte mit Modellcharakter
- Projekte zur Restaurierung und Sicherung historischen Filmmaterials
- Stipendien für Filmemacherinnen und Filmemacher
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Sonstige öffentliche Träger
- Einzelpersonen
- Vereine und Organisationen, sonstige private Träger
Wie wird gefördert?
- Es handelt sich überwiegend um Projektförderungen.
- Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft berufene Jury aus Filmfachleuten.
Antragstellung und Fristen:
Bis zum 31.10. jeden Jahres können Förderanträge für das Folgejahr gestellt werden (auch mehrjährige Anträge sind grundsätzlich möglich). Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):
- Antragstellung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Weitere Informationen zum Förderprogramm Film und Medienkunst (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Informationen zur Förderpolitik des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften und Formulare
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturförderrichtlinie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturgesetzbuch (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung, LHO (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
- Verwendungsnachweis (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilsfinanzierung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)