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Förderprogramme von A – Z
Dritte Orte
Was wird gefördert?
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen
- „Dritte Orte“ mit relevanten Merkmalen, die ein Ort der Kultur, der Begegnung und der Vernetzung darstellen (Hier geht es zu den Merkmalen eines Dritten Ortes: https://www.mkw.nrw/sites/default/files/documents/2019-01/mkw_nrw_kultur_dritte-orte_merkmale_0.pdf)
Wer wird gefördert:
- kulturelle Einrichtungen in kommunaler, frei-gemeinnütziger oder kooperativer Trägerschaft, die gemeinsam mit weiteren Institutionen, Vereinen oder Initiativen die Schaffung bzw. Weiterentwicklung eines „Dritten Ortes“ für die Region voranbringen wollen
- Insgesamt ca. 25 Projekte (Hier geht es zur Gebietskulisse der Dritten Orte: https://www.dritteorte.nrw/wp-content/uploads/2023/08/Anlage-3-zur-Ausschreibung_Gebietskulisse-Laendlicher-Raum.pdf)
Wie wird gefördert:
- In 2 Phasen möglich s.o. : 1. Konzeptphase, 2. Umsetzungsphase
- Teilbetragsfinanzierung, 80%-Förderung in der Umsetzungsphase
- Als Anschubinvestition in der Konzeptphase
Antragstellung und Fristen:
Für das Jahr 2023 können neue Bewerbungen bis zum 15.11. eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über die Mailadresse: info@dritteorte.nrw
- Weitere Informationen zum Förderprogramm Dritte Orte (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Dritte Orte (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Informationen zur Förderpolitik des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften und Formulare
Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.
Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
- Zuwendungsantrag (docx, 24 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (docx, 42 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (docx, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster eines Ausgaben- und Finanzierungsplans (xlsx, 16 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kostenkalkulation Kultur und Schule (docx, 20 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise zum Erstellen des Kosten- und Finanzierungsplans (pdf, 36 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Projektdatenblatt Kultur und Schule (pdf, 270 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Flyer Landesprogramm Kultur und Schule (pdf, 446 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)