Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Der Diversitätsfonds NRW

Mit dem Diversitätsfonds werden künstlerische Perspektiven gefördert, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in NRW repräsentiert sind. Hierzu zählen z.B. die Perspektiven von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, schwarzen Menschen, indigenen Menschen und People of Color (kurz: BIPoC), älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, Inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*). Ziel ist es, die Diversitätsentwicklung insbesondere im Bereich der freien Künste zu stärken.

Was wird gefördert?

  • Künstlerische Projekte
  • Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
  • Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind

Wer wird gefördert?

  • Kulturschaffende bzw. -initiativen.
  • Kultureinrichtungen oder -verbände, in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung
  • Ergänzungsmittel Barrierefreiheit >> link zur entsprechenden Unterseite (s.u.)

Antragstellung und Fristen:

  • Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Diversitätsfonds NRW“; Ausschreibung und Antragsfrist wird durch das MKW veröffentlicht
  • Projekte können einjährig oder überjährig durchgeführt werden

Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird – nach Veröffentlichung der Ausschreibung – online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):

Rechtsvorschriften und Formulare

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.

Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

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