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Förderprogramme von A – Z
Der Diversitätsfonds NRW
Was wird gefördert?
Mit dem neuen Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ stößt das Land einen mehrschichtigen Prozess an, der mit konkreten Maßnahmen Diversität im Kunst- und Kulturbereich strukturell fördert und gestaltet. Ziel ist es, Benachteiligungen auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen. Die Maßnahmen umfassen den Abbau von Zugangsbarrieren in bestehenden Strukturen – etwa in Programmen und Verfahren der Kulturförderung –, die Unterstützung von diversitätssensiblen Veränderungsprozessen in Kulturverwaltungen von Land und Kommunen, Verbänden und Kulturinstitutionen sowie die Förderung von unterrepräsentierter künstlerischer Arbeit.
Gefördert werden:
- Künstlerische Projekte
- Projekte von Kultureinrichtungen und anderen Kulturträgern aus Nordrhein-Westfalen, die unterrepräsentierten künstlerischen Perspektiven eine Plattform oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten (im Sinne einer glaubwürdigen „Anwaltschaft“)
- Konzeptentwicklungen für künstlerische- oder Empowerment-Projekte, die kooperativ und beteiligungsorientiert erarbeitet und öffentlichkeitswirksam angelegt sind
Die Förderung ist spartenoffen angelegt. Die Projektförderung von Gastspielen aus dem Ausland sowie von Maßnahmen, bei denen nicht die künstlerische Perspektive in NRW im Fokus steht, ist nicht vorgesehen (z.B. Projekte mit überwiegend sozialpolitischen Aspekten, Erinnerungskultur, internationale Projekte).
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich in erster Linie an Kulturschaffende bzw. –initiativen. Es können aber auch Kultureinrichtungen oder –verbände Anträge stellen, die in Kooperation mit unterrepräsentierten Künstlerinnen und Künstlern Projekte durchführen und damit eine öffentlichkeitswirksame Plattform stellen oder Empowermentprozesse initiieren.
Explizit angesprochen werden auch Erstantragstellerinne und Erstantragsteller.
Wie wird gefördert?
Grundlage für die Antragstellung und Förderung ist die Ausschreibung „Diversitätsfonds NRW“ (siehe Downloadbereich).
Projekte können einjährig (2023) oder überjährig (2023/2024) durchgeführt werden.
Es können in der Regel Fördermittel in Höhe von bis zu 20.000 EUR pro Jahr beantragt werden. In Ausnahmefällen, z.B. bei landesweiten (Pilot-)Projekten, kann die Förderhöhe mit einer entsprechenden Begründung überschritten werden.
Zusätzlich können bei Vorhaben von und für Menschen mit Behinderung pro Projekt bis zu 5.000 EUR Ergänzungsmittel für die Herstellung von Barrierefreiheit geltend gemacht werden.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung um Fördermittel erfolgt durch einen Online-Antrag, dem ein Projektdatenblatt beigefügt werden muss. Das Projektdatenblatt steht auf dieser Seite im Downloadbereich zur Verfügung. Soweit Sie Maßnahmen für Barrierefreiheit planen, können Sie dafür zusätzlich für Ihr Projekt „Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit“ bis zu 5.000 Euro pro Projekt beantragen. Bitte füllen Sie dann neben dem Projektdatenblatt auch die Anlage „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ aus.
Das Projektdatenblatt muss vollständig ausgefüllt und fristgerecht (d.h. spätestens bis zum 31. Oktober) mit dem Online-Antrag über das Portal „Kultur.Web“ (www.kultur.web.nrw.de) eingereicht werden.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Projektdatenblatt bei:
- Kurz-Lebensläufe der im wesentlichen beteiligten Künstlerinnen und Künstler (pro Person max. eine Seite)
- Soweit geplant: Anlage „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“
Bewerbungen sind ab sofort möglich.
Juryverfahren
Die Projekte werden im landesweiten Vergleich durch eine divers besetzte Jury ausgewählt.
Die Jurysitzung findet voraussichtlich im November statt. Über das Ergebnis werden alle Bewerber:innen per E-Mail informiert
Digitales Antragsverfahren (Kultur.Web)
Bitte beachten Sie:
Unser Antragsverfahren wird digitalisiert. Die alten Antragsformulare (s. u. Downloads „Zuwendungsantrag“) werden noch einige Monate als Download aktiv und möglich sein. Dennoch möchten wir Sie bitte, sich recht bald mit dem neuen digitalen Antragsverfahren vertraut zu machen und es bei Antragstellung anzuwenden.
Übergangsweise ist es nur möglich, 10 Dokumente einzustellen und abzuschicken. Sie können dennoch einen digitalen Antrag ausfüllen und uns die fehlenden Dokumente per Mail übersenden. Leider ist der Antrag zusätzlich noch auszudrucken (als PDF unter der Kachel Antrag), zu unterschreiben und postalisch an uns zu schicken, da eine digitale Unterschrift/E-Signatur noch nicht vorgesehen ist.
Diese Umstellung wird auch Ihre Arbeit erleichtern helfen, da Sie nicht immer neu all Ihre Basisdaten eintragen müssen. Falls Sie uns in den letzten Tagen aktuell einen Antrag in der alten Form zugeschickt haben, informieren Sie uns doch, wenn Sie diesen durch einen digitalen Antrag ersetzen wollen.
Neue Kulturförderrichtlinie
Bitte beachten Sie: Seit dem 08.06.2021 ist eine neue Kulturförderrichtlinie in Kraft. Die folgenden Änderungen gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Konkret können für Sie in folgenden Bereichen Ihrer Antragstellung Änderungen auftreten und eine Verbesserung/Vereinfachung bedeuten:
- Das bürgerschaftliche Engagement kann beim Eigenanteil angerechnet werde, ebenso können Spenden/Sponsoring als Eigenanteil anerkannt werden.
- Ihre Overheadkosten können pauschal mit 2,5% der Projektausgaben angesetzt werden, darüber hinaus kann die Bezirksregierung weitere Overhead-Ausgaben anerkennen, wenn diese plausibel begründet sind.
- Die Genehmigung des vorgezogenen Maßnahmenbeginns gilt bei Förderbeträgen bis 50.000 EUR mit dem Datum der Antragstellung als erteilt, sofern Sie zusagen, bis dahin noch nicht mit der Maßnahme begonnen zu haben und bis zu einer eventuellen Bewilligung die Vorgaben der entsprechenden ANBest zu beachten.
- Bei Förderungen bis 50.000 EUR erfolgt die Auszahlung ohne Ihren Mittelabruf automatisch in zwei Schritten. Bei Förderungen über 50.000 EUR sind die Mittel wie gewohnt abzurufen.
- Die Verwendungsnachweisung soll bei Zuwendungen bis 50.000 EUR durch den einfachen Verwendungsnachweis erfolgen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Belege können bei Bedarf nachgefordert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir beraten Sie gerne!
Beratung
Eine Beratung erfolgt durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Alle Anlagen und das Projektdatenblatt sind zusammen mit dem Online-Antrag über Kultur.Web an die Bezirksregierung zu senden.
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48
48128 Münster
Ansprechpartnerin: Julia Oldiges
Tel: 0251 411-4466
Downloads
- Ausschreibung Diversitatsfonds 2023 (pdf, 164 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Projektdatenblatt (pdf, 969 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage Ergänzungsmittel Barrierefreiheit (pdf, 85 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (docx, 28 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Festbetragsfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Fehlbedarfsfinanzierung) (doc, 48 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (Anteilfinanzierung) (doc, 49 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (docx, 42 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (docx, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster eines Ausgaben- und Finanzierungsplans (xlsx, 16 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise zum Erstellen des Kosten- und Finanzierungsplans (pdf, 36 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)