Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Verkehrshistorische Kulturgüter

Bezeichnung Förderprogramm

Denkmalförderung

Wer wird gefördert?

Vereine, Organisationen und Initiativen, die sich ehrenamtlich der Pflege von verkehrshistorischen Kulturgütern widmen bzw. deren satzungsmäßiger Zweck die Bewahrung und Präsentation dieser Güter ist.

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die zum Erhalt, der Instandsetzung und der Präsentation der verkehrshistorischen Kulturgüter erforderlich sind. Ein besonderer Fokus soll auf schienengebundenen verkehrshistorischen Kulturgütern liegen.

Wie sind die Konditionen?

Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 100.000 Euro je Einzelfall.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag ist online unter Beifügen der notwendigen Unterlagen zu stellen. Der online gestellte Antrag ist im Anschluss auszudrucken und unterschrieben an die örtlich zuständige Bezirksregierung zu senden. Örtlich maßgebend ist der Sitz des Vereins bzw. der Initiative.

Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster ist hier einzureichen:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der online gestellte und anschließend ausgedruckte sowie unterschriebene Antrag muss bis zum 01. Oktober für das Folgejahr bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung eingehen.  

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Die Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Präsentation von verkehrshistorischen Kulturgütern an Vereine, Organisationen und Initiativen, die sich der Pflege dieser Kulturgüter widmen.

Was noch wichtig ist?

  • Bei dem zu fördernden Objekt muss es sich um ein verkehrshistorisches Kulturgut handeln. Dies ist z. B. durch die Eintragung gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) oder eine entsprechende sachkundige Erläuterung / Beschreibung zu belegen.
  • Das verkehrshistorische Kulturgut ist der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
  • Dem Antrag sind u.a. Unterlagen zur Beurteilung der beabsichtigten Maßnahme (z.B. Kostenvoranschläge, Leistungsbeschreibungen, Planzeichnungen), ein Finanzierungsplan, der den bestehenden Fehlbedarf ausweist sowie Angaben zur öffentlichen Zugänglichkeit und zur verkehrshistorischen Bedeutung des Kulturgutes beizufügen.

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3
48143 Münster

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