Hauptnavigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
-
Arbeitsschutz
Hauptnavigation / Arbeitsschutz
- Flüchtlinge in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
-
Regionalplanung
Hauptnavigation / Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Service

Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Förderung
- Förderprogramme von A – Z
- Verkehrshistorische Kulturgüter
Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Verkehrshistorische Kulturgüter
Bezeichnung Förderprogramm
Denkmalförderung
Wer wird gefördert?
Vereine, Organisationen und Initiativen, die sich ehrenamtlich der Pflege von verkehrshistorischen Kulturgütern widmen bzw. deren satzungsmäßiger Zweck die Bewahrung und Präsentation dieser Güter ist.
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die zum Erhalt, der Instandsetzung und der Präsentation der verkehrshistorischen Kulturgüter erforderlich sind. Ein besonderer Fokus soll auf schienengebundenen verkehrshistorischen Kulturgütern liegen.
Wie sind die Konditionen?
Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 100.000 Euro je Einzelfall.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
bis zum 01.10.2020
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Die Fördergrundsätze über die Gewährung von Zuwendungen in 2021 für die Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung und Präsentation von verkehrshistorischen Kulturgütern an Vereine, Organisationen und Initiativen, die sich der Pflege dieser Kulturgüter widmen.
Was noch wichtig ist?
Bei dem zu fördernden Objekt muss es sich um ein verkehrshistorisches Kulturgut handeln. Dies ist z. B. durch die Eintragung gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) oder eine entsprechende sachkundige Erläuterung/Beschreibung zu belegen. Das verkehrshistorische Kulturgut ist der Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Downloads
- Programmaufruf (pdf, 3.0 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag (pdf, 707 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erläuterungen zum Antrag (pdf, 80 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (doc, 26 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis für private Zuwendungsempfänger (nach ANBest-P) (pdf, 92 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
Zusätzliche Informationen
Downloads
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Förderung
- Förderprogramme von A – Z
- Verkehrshistorische Kulturgüter
Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis
© 2020 Bezirksregierung Münster