Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Heimatförderung

Heimatförderung 2.0 - Starke Heimat Nordrhein-Westfalen

Für die Jahre 2023 bis 2027 stellt das Land Nordrhein-Westfalen jährlich rund 33 Millionen Euro für die Gestaltung der Heimat vor Ort zur Verfügung. Gefördert werden einzelne Projekte, die unsere vielfältige Heimat in Nordrhein-Westfalen gestalten und die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in unserem Bundesland deutlich sichtbar werden zu lassen.

Nordrhein-Westfalen Heimatet

© Bezirksregierung Münster

Was wird gefördert und mit welchen Konditionen?

Die fünf Förderelemente der Heimatförderung

1. Heimat-Scheck

Bei dem Heimat-Scheck handelt es sich um einen Möglichmacher für gute Ideen und kleine Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung von 2.000 Euro.

Mit dem Heimat-Scheck fördert das Land Nordrhein-Westfalen Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.

Das Projekt muss dafür zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 2.000 Euro verursachen und spätestens bis um 31.12. des jeweiligen Jahres abgeschlossen sein.

Zuwendungsempfänger:innen können natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich sein. Je Zuwendungsempfänger:in kann nur ein Projekt pro Jahr berücksichtigt werden.

Das Verfahren im Heimat-Scheck erfolgt ausschließlich online über das Heimat.web:

Hinweise zum Heimat-Scheck: Projekte sind nur förderfähig, wenn eine breite Öffentlichkeit davon profitieren kann. Vereinsinterne Maßnahmen können deshalb keine Förderung erhalten.

2. Heimat-Preis

Mit dem Heimat-Preis werden Preisgelder gefördert, die die Gemeinden und Gemeindeverbänden für die Auslobung und Verleihung eines Heimat-Preises verwenden können. Mit der Verleihung des Heimat-Preises sollen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele in der Heimat gewürdigt werden. Kreisangehörige Kommunen erhalten einen Festbetrag in Höhe von 5.000 Euro, Kreise in Höhe von 10.000 Euro und kreisfreie Kommunen in Höhe von 15.000 Euro. Die Fördersumme ist ausschließlich für die Preisgelder einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig. Eine Verleihung mit einer Abstufung (Plätze 1 bis 3) oder in bis zu drei Preiskategorien ist möglich. ).

Die erstplatzierten Projekte stellen sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene, dem Landes-Heimat-Preis.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist ein entsprechender Rats- oder Kreistagsbeschluss ab dem Haushaltsjahr 2023, der die Auslobung des Heimat-Preises für das beantragte Haushaltsjahr beschließt und insbesondere die Kriterien festlegt nach denen der Heimat-Preis vergeben werden soll. Der Heimat-Preis kann einmal jährlich vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen.

Das Verfahren im Heimat-Preis erfolgt ausschließlich online über das Heimat.web:

3. Heimat-Fonds

Der Heimat-Fonds wertschätzt sowohl die Arbeit der Initiative, die sich ein Heimat-Projekt vorgenommen hat, als auch die Unterstützung durch Wohltäterinnen und Wohltäter, die zum finanziellen Gelingen dieses Projekts beitragen. Es können lokal und regional prägende Projekte gefördert werden, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden.

Zuwendungsempfänger:innen sind ausschließlich Gemeinden und Gemeindeverbände. Förderfähig sind Vorhaben mit Gesamtausgaben in Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro, zu deren Finanzierung auch Spenderinnen und Spender motiviert werden, um eine örtliche Identifikation mit dem Heimat-Projekt zu erreichen.

Bei der Förderung handelt es sich in der Regel um eine Anteilsfinanzierung von 50 Prozent. Spenden von privaten und öffentlichen Mittelgebern können zur Deckung des Eigenanteils herangezogen werden. Voraussetzung ist ein Eigenanteil der Gemeinde von mindestens zehn Prozent sowie die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung Dritter durch Spenden und Sponsoring.

Das Verfahren im Heimat-Fonds erfolgt ausschließlich online über das Heimat.web:

4. Heimat-Werkstatt

Mit der Heimat-Werkstatt werden Diskussions- und Arbeitsprozesse gefördert, deren Fokus auf der Verbindung von Menschen in ihrem Stadtteil oder Dorfliegt. Gefördert werden können zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die den Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte im Rahmen einer Geschichtswerkstatt. Antragsberechtigt sind private und gemeinnützige Organisationen sowie Gemeinden, Städte und Kreise. Um auch kleineren Initiativen einen Zugang zur Förderung mit der Heimat-Werkstatt zu ermöglichen, werden bereits Projekte ab förderfähigen Ausgaben von 1.000 Euro gefördert. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro.

Das Verfahren in der Heimat-Werkstatt erfolgt online über das Heimat.web:

5. Heimat-Zeugnis

Mit dem Heimat-Zeugnis können Projekte und Maßnahmen mit einem Projektvolumen ab 100.000 Euro gefördert werden, die in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufarbeiten und öffentlich präsentieren. Dies umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes sowie die Herrichtung oder Inszenierung historischer Gebäude, Museen, Plätze und Orte. Reine Anschaffungs- und Baumaßnahmen werden allerdings nicht gefördert.

Zuwendungsempfänger:innen können Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen sein. Eine Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung.

Das Verfahren im Heimat-Zeugnis erfolgt größtenteils online über das Heimat.web:

Zusätzlich zum Online-Antrag ist der ausgefüllte Antragsvordruck schriftlich und unterschrieben an die Bezirksregierung Münster (Domplatz 1-3, 48143 Münster) zu übersenden.

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen bereits vor Antragstellung telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns aufzunehmen, um die Fördermöglichkeiten Ihres Projektes zu besprechen und Sie schon vor der verbindlichen Antragstellung beraten zu können.

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderelementen erhalten Sie auch auf der Web-Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) sowie in den unten verlinkten FAQs, Förderrichtlinien und Fördergrundsätzen.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Für die Förderelemente Heimat-Scheck und Heimat-Preis endet die Antragsfrist in der Regel Mitte Oktober eines jeden Jahres, da diese an das Ende des Haushaltsjahres am 31.12. gebunden sind. Die genaue Frist wird rechtzeitig auf der Ministeriumswebseite veröffentlicht. In den übrigen Förderelementen gelten keine Fristen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Rechtsgrundlage sind die Förderrichtlinien und die Fördergrundsätze zur Heimatförderung NRW sowie die LHO NRW. 

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1 – 3
48143 Münster

Antragsvordrucke und Rechtsvorschriften

Die Antragsvordrucke, Online-Bewerbungsverfahren und Rechtsvorschriften stellt das für Heimat zuständige Ministerium auf folgender Seite zur Verfügung:

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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