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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Digitalisierung von Bauleitplänen
Bezeichnung Förderprogramm
Digitalisierung von Bauleitplänen
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert?
Förderfähig sind kommunale Ausgaben für die XPlanungs-konforme teil- oder vollvektorielle Digitalisierung von vor dem 31. Dezember 2019 erstellten Bauleitplänen unter Inanspruchnahme einer rahmenvertraglich gebundenen Auftragsnehmerin oder eines rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmers.
Die digitalisierten Bauleitpläne haben darüber hinaus den Anforderungen des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 84) zu entsprechen.
Die o.g. Ausgaben sind auch für bei Inanspruchnahme eines Dritten zu den Förderkonditionen und Leistungen aus dem jeweils gültigen Rahmenvertrag förderfähig. Nicht förderfähig sind Personal- und/oder Gemeinkosten der Kommune.
Wie sind die Konditionen?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 50 v.H. der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben nach Maßgabe der §§ 23, 44 LHO.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist ausschließlich online zu stellen.
Das Antragsportal finden Sie hier:
Wann ist der Antrag zu stellen?
Anträge zur Digitalisierung von Bebauungsplänen können ab sofort gestellt werden.
Anträge zur Digitalisierung von Flächennutzungsplänen können ab dem 01. April 2023.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Als Rechtsgrundlage gelten die Fördergrundsätze zur Digitalisierung von kommunalen Bauleitplänen im Land Nordrhein-Westfalen, sowie die LHO NRW.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35
Domplatz 1–3
48143 Münster
Downloads und weitere Hinweise
Zusätzliche Informationen
Downloads
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