Service-Navigation und Suche
Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Denkmalförderung
Bezeichnung Förderprogramm
Denkmalförderung
Wer wird gefördert?
Gemeinden (GV), Private, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen, gemeinnützige Träger
Was wird gefördert?
Maßnahmen zu Schutz und Pflege von Denkmälern, Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz
Wie sind die Konditionen?
Höhe der Zuwendung, bezogen auf die denkmalbedingten zuwendungsfähigen Ausgaben:
- Gemeinden (GV) sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 30 Prozent
- Private bis zu 50 Prozent
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragstellung erfolgt online unter folgendem Link:
Der online gestellte Antrag ist im Anschluss auszudrucken und unterschrieben an die
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1–3
48143 Münster
zu senden. Der Unteren Denkmalbehörde ist eine Kopie des unterschriebenen Antrags einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
bis zum 1. Oktober für das Folgejahr
Welche Rechtsgrundlage besteht?
§ 35 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) in Verbindung mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege
Was noch wichtig ist?
Voraussetzungen: Eintragung in die Denkmalliste beziehungsweise endgültige Unterschutzstellung, Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde gemäß § 9 DSchG, kein vorzeitiger Maßnahmebeginn
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1–3
48143 Münster
Downloads
- Programmaufruf 2025 (pdf, 2.8 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zwischennachweis (pdf, 91 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ausfüllhilfe für den zahlenmäßigen Nachweis (pdf, 940 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis zur Anteilsfinanzierung für kommunale Zuwendungsempfänger (nach VVG) (pdf, 96 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Förderrichtlinie Denkmalpflege (pdf, 173 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kommunale Fördersätze - Pauschalzuweisungen, DFP 2025 (pdf, 100 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag
Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.
Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.
Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.