Service-Navigation und Suche
Hauptnavigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
- Arbeitsschutz
- Energiewende in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
-
Regionalplanung
Hauptnavigation / Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Karriere und Service
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Förderung
- Förderprogramme von A – Z
- Denkmalschutz-Sonderprogramm
Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Programm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Denkmalschutz-Sonderprogramm
Bezeichnung Förderprogramm
Denkmalförderung
Wer wird gefördert?
Länder und andere Gebietskörperschaften, Kirchen und sonstige Projektträger (z.B. Stiftungen, Vereine sowie Privatpersonen)
Was wird gefördert?
Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung von national bedeutsamen Kulturdenkmälern dienen. Es können auch Maßnahmen zur Erhaltung von Orgeln gefördert werden.
Wie sind die Konditionen?
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Für das aktuelle Denkmalschutz-Sonderprogramm BKM XIII endet die Antragsfrist am 28.03.2024 (Eingang bei der Bezirksregierung Münster)
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm (Stand: 01.07.2022)
Was noch wichtig ist?
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.
Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Downloads
Rechtsvorschriften
Zusätzliche Informationen
Downloads
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Förderung
- Förderprogramme von A – Z
- Denkmalschutz-Sonderprogramm