Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Programm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Denkmalschutz-Sonderprogramm

Bezeichnung Förderprogramm

Denkmalförderung

Wer wird gefördert?

Länder und andere Gebietskörperschaften, Kirchen und sonstige Projektträger (z.B. Stiftungen, Vereine sowie Privatpersonen)

Was wird gefördert?

Maßnahmen, die der Substanzerhaltung und Restaurierung von national bedeutsamen Kulturdenkmälern dienen. Es können auch Maßnahmen zur Erhaltung von Orgeln gefördert werden.

Wie sind die Konditionen?

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Für das aktuelle Denkmalschutz-Sonderprogramm BKM XIII endet die Antragsfrist am 28.03.2024 (Eingang bei der Bezirksregierung Münster)

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm (Stand: 01.07.2022)

Was noch wichtig ist?

Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen.

Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 35, Denkmalangelegenheiten
Domplatz 1 3

48143 Münster

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