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Förderprogramme von A – Z
Soziale Arbeit an Schulen
Bezeichnung Förderprogramm
Landesprogramm zur Unterstützung der Kommunen bei ihrer originären Aufgabe, der sozialraumorientierten Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe auf § 4 (Hinwirkungsgebot) i.V.m. § 28 (Bildungs- und Teilhabepaket) SGB II
Wer wird gefördert?
- Kreise
- kreisfreie Städte
Was wird gefördert?
Personalstellen und Sachausgaben zur Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und -beratern
Welche Zielgruppe soll gefördert werden?
- Bedürftige Kinder und Jugendliche in NRW, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen,
- es soll die Bereitschaft und die Voraussetzungen zum Lernen gefördert, dadurch Fehlzeiten in der Schule verringert werden,
- der Schulerfolg erhöht werden,
- Abbrecherquoten reduziert sowie
- Teilhabemöglichkeiten an Sport und Kultur gewährleistet werden,
- um insgesamt stabilisierend auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen und ihr Lebensumfeld einzuwirken und damit den Einstieg in Ausbildung und Beruf zu verbessern.
Wie sind die Konditionen?
- Feste Beträge laut Erlass vom 12.2.2015 und 15.2.2017
- Fördersatz pro Monat, der als pauschale Berechnungsgrundlage genutzt wird
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 34 – EU-Förderung
Domplatz 1-3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antragsvordruck ist umgehend ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen
Welche Rechtsgrundlage besteht?
- § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung
- hierzu erlassene Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (GV) (VVG)
- unter Maßgabe der Regelungen des Fördererlasses 12.02.2015 und 15.02.2017
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Gartenstr. 27
45699 Herten
Rechtsvorschriften
Zusätzliche Informationen
Downloads
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