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Förderprogramme von A – Z
Infrastrukturförderung (RWP)
Bezeichnung Förderprogramm
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Infrastrukturförderung)
Wer wird gefördert?
- Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen oder juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet sind
- In Ausnahmefällen: Hochschulen oder Fachhochschulen in Trägerschaft des Landes NRW
- GbRs oder Kooperationen
Was wird gefördert?
- Die Erschließung/ Ausbau/ Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Anbindung von Gewerbebetrieben
- Die Errichtung sowie der Ausbau von Gewerbezentren
- Bildungseinrichtungen
- Forschungsinfrastruktur
- Tourismusinfrastruktur
- Energieinfrastruktur
- Kommunikationsverbindungen
- Hafeninfrastruktur (eingeschränkt möglich)
- Planungs- und Beratungsleistungen (eingeschränkt möglich)
Wie sind die Konditionen?
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen sein.
- Die Gesamtfinanzierung muss unter Einbeziehung der Eigenbeteiligung nachweislich gesichert sein.
- Die Projektlaufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.
- Das Vorhaben unterliegt einer Zweckbindungsfrist von 15 Jahren nach Abschluss des geförderten Projektes.
- Die Fördermittel werden nachschüssig als Projektförderung ausgezahlt.
- Das Vorhaben muss regional abgestimmt, Bestandteil einer regionalen Entwicklungsstrategie oder Siegerprojekt aus deinem Wettbewerb hervorgegangen sein.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 60 Prozent der förderfähigen, nicht rentierlichen Ausgaben und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 80 Prozent (ggf. auf bis zu 90 Prozent) erhöht werden.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Domplatz 1-3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Keine Fristen
Ausnahme: Teilnahme an Aufrufen. Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite zum EFRE NRW des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Die Bewilligung erfolgt durch die Bezirksregierung Münster auf Grundlage des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen – Infrastrukturrichtlinie – sowie nach Maßgabe der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).
Wer informiert weiter?
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Rechtsvorschriften
- RWP-Infrastrukturrichtlinie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Umsetzung der Vorgaben des EU-Beihilferechts
Zur Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationspflichten dienen diese Webseite sowie die zur Verfügung gestellten Dokumente.