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Förderprogramme von A – Z
Modernisierung ländlicher Infrastruktur (Wirtschaftswege)
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, die nach Schlussfeststellung des Verfahrens gem. § 151 FlurbG bestehen bleiben, Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasser- und Bodenverbandsgesetz
Wo kann gefördert werden?
Die Vorhaben können innerhalb der Gebietskulisse NRW-Programm „Ländlicher Raum 2023-2027“ gefördert werden. Die Gebietskulisse finden Sie unter folgendem Link:
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die nachhaltige Verbesserung (Modernisierung) zentraler ländlicher Infrastruktur auf Grundlage geförderter oder anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte.
Ausgaben für
- den Ausbau und die Befestigung vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege, die dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und dem eingeschränkten KFZ-Verkehr sowie dem überregionalen Radverkehr oder der Sicherstellung land- und forstwirtschaftlicher Verbindungen oder der Erschließung ganzer Bewirtschaftungsblöcke dienen,
- erforderliche bauliche Anlagen wie Durchlässe oder Brücken als Bestandteil der Wegebaumaßnahme sowie
- den Neubau befestigter Verbindungs- oder Wirtschaftswege (nur Lückenschlüsse)
- erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.
Wie sind die Konditionen?
Die Höhe der Zuwendung beträgt je Vorhaben 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro.
Bei Vorhaben zur Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie nach LEADER beträgt die Höhe der Zuwendung 70 %.
Die Umsatzsteuer ist nur förderfähig, wenn sie nicht zurückerstattet wird. KAG-Beiträge werden abgezogen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung) einzureichen. Für umfangreiche Anlagen kann auf Anfrage ein Datei-Uploadordner eingerichtet werden. Für die Antragstellung steht ein Antragsmuster zur Verfügung (s. Downloads).
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn muss der Antrag gestellt und bewilligt sein. Antragsstichtag ist der 15. Januar eines jeden Jahres.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)
Downloads
- Antragsformular Wirtschaftswegeförderung (pdf, 362 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Merkblatt zum Antragsverfahren (pdf, 312 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag (pdf, 292 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)