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Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Freiwilliger Landtausch
Bezeichnung Förderprogramm
Freiwilliger Landtausch
Wer wird gefördert?
1. Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Gemeinden und Kreise
Was wird gefördert?
Vermessungsarbeiten, Instandsetzungen und anderes
Wie sind die Konditionen?
Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
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