Service-Navigation und Suche
Hauptnavigation
Navigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
- Arbeitsschutz
- Energiewende in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
- Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Karriere und Service

Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Förderung
- Förderprogramme von A – Z
- Flurbereinigung
Hauptinhalt
Förderprogramme von A – Z
Flurbereinigung
Bezeichnung Förderprogramm
Flurbereinigungsverfahren
Wer wird gefördert?
Teilnehmergemeinschaften
Was wird gefördert?
- Gemeinschaftliche Angelegenheiten (Vermessung, landwirtschaftlicher Wegebau, Naturschutz und Sonstiges)
- Maßnahmen der Dorfentwicklung
Wie sind die Konditionen?
Zu 1.:
Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten, bei ILEK/LEADER-Umsetzung 80 Prozent
Zu 2.:
Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten, bei ILEK-Umsetzung 40 Prozent, bei LEADER-Umsetzung 50 Prozent.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Downloads
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Downloads
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Förderung
- Förderprogramme von A – Z
- Flurbereinigung