Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Breitbandversorgung in Gewerbe- und Industriegebieten

Bezeichnung Förderprogramm

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen Infrastrukturförderung

Wer wird gefördert?

Kommunen, Kommunalverbände, Zweckverbände, kommunale und regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaften

Was wird gefördert?

  1. Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur zur Errichtung NGA-fähiger Breitbandinfrastruktur
  2. (Tief-) Baumaßnahmen (einschl. Bereitstellung von Schächten, Verzweiger, Abschlusseinrichtungen)  im Breitbandbereich
  3. Ausbau der Netze der Breitbandgrundversorgung
  4. Ausbau von NGA-Zugangsnetzen
  5. Machbarkeitsstudien (nur in der Fördergebietskulisse GRW)

Wie sind die Konditionen?

Fördersatz:

  • zu 1 – 4: 60 %, bei interkommunalen oder kreisweiten (bzw. kreisfreie Stadt) Vorhaben: 80 %
  • zu 5: 75 %

Durchführungszeitraum:

3 Jahre (bei Machbarkeitsstudien 1 Jahr) Zweckbindungsfrist: 15 Jahre (keine bei Machbarkeitsstudien)

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Neben den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Bedingungen (beispielsweise kein Beginn der Vorhaben vor Erteilung der Bewilligung, Sicherstellung der Gesamtfinanzierung etc.) gilt:

  • Förderung in Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohnern, wenn keine Förderung nach Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume des MKUNLV möglich ist,
  • die im planerisch nachgewiesenen Gewerbegebiet/Industriegebiet ansässigen Betriebe den sogenannten Primäreffekt (überregionaler Absatz) erfüllen,
  • es sich nicht um eine Modernisierung handelt,
  • mindestens drei gewerbliche Unternehmen im Gewerbe-/Industriegebiet einen Bedarf von mindestens 50 Mbit/s Übertragungsgeschwindigkeit angeben,
  • eine Markterkundung durchgeführt wird,
  • ein offenes und transparentes Vergabeverfahren stattfindet und nutzer- sowie anbieterneutrale Standards verlangt werden.

Welche beihilferechtlichen Vorgaben sind zu beachten?

  • Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s (NGA), sofern in diesem Gebiet auf diesem Niveau keine Versorgung herrscht (Unterversorgung) und der Bedarf nachgewiesen wird
  • Markterkundung
  • Offenes und transparentes Vergabeverfahren
  • Gewährleistung des Netzbetreibers auf fairen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene einschließlich physischer Entbündelung
  • Überwachungs- und Rückforderungsmechanismus für Beihilfen > 10 Millionen Euro

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Gigabit-Geschäftsstelle
48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Keine Fristen

Wer informiert weiter?

Wirtschaftsministerium NRW

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Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag

Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.

Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.

Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.

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Zusätzliche Informationen

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