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Förderprogramme von A – Z
Klimaschutz
Bezeichnung Förderprogramm
Klimaschutz
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative werden durch das Bundesumweltministerium Klimaschutzprojekte auch in NRW initiiert und gefördert. Viele Programme richten sich gezielt an die Kommunen.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Förderprogramme aktuell inaktiv sein können.
Wer wird gefördert?
Städte, Gemeinden, Kreise, Zusammenschlüsse von Kommunen, ggf. Kommunalbetriebe
Was wird gefördert?
- Kommunalrichtlinie (neugefasst ab: 1. Januar 2019):
- Fokusberatung Klimaschutz
- Potenzialstudien zu investiven und strategischen Klimaschutzmaßnahmen
- Energie- und Umweltmanagementsysteme
- Energiesparmodelle für Schulen und Kitas
- Kommunale Netzwerke
- Klimaschutzkonzepte
- Beleuchtungs- und Raumlufttechnik
- Mobilitätsstationen
- Verbesserung des Radverkehrs
- Intelligente Verkehrssteuerung
- Garten- und Grünabfälle: Sammlung und Vergärung
- Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien
- Kläranlagen und Klärschlammverwertung
- Energieeffizienz und Modernisierung der Trinkwasserversorgung
- Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren
Weitere Förderbereiche aus anderen Förderprogrammen:
- Kleinstwasserkraftanalagen
- Lokale Sauerstoffproduktion
- Wärmerückgewinnung aus Abwasser
- Schwerlastfahrräder
- Kälte-und Klimaanlagen
- Förderung des Radverkehrs
- Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Wie sind die Konditionen?
über alle Programme 20 – 65%
Wo ist der Antrag zu stellen?
verschiedene Stellen des Bundes
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Rechtsgrundlage für die Fördergegenstände sind verschiedene Richtlinien des Bundes.
Weitere Informationen
Die Einzelheiten zu den Fördergegenständen stehen für Sie gebündelt auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative bereit.
Zusätzliche Informationen
Förderlotsinnen und Förderlotsen
Downloads
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