Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Flugplätze

Bezeichnung Förderprogramm

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur zur Erforschung neuer Luftfahrttechnologien auf Flugplätzen

Wer wird gefördert?

  • Flugplätze für ausschließlich nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt einschließlich
    Segelfluggelände
  • Flugplätze, die auch Flughafendienstleistungen erbringen

Was wird gefördert?

Maßnahmen sind förderungsfähig, soweit sie eine Bedeutung für die Verbesserung der
Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Erforschung neuer Luftfahrttechnologien haben:

  • Flugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen
  • Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen
  • Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
  • Hindernisfreiheit
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Planunterlagen und Gutachten
  • Planungsausgaben

Wie sind die Konditionen?

Die Zuwendungen oder Zuweisungen werden als Projektförderung gewährt und liegen zwischen 65 und 80% (siehe Richtlinie)

Wo ist der Antrag zu stellen?

Für Flugplätze in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 26
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Förderempfänger muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben den schriftlichen
Förderantrag stellen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

§§ 23 und 44 LH und Förderrichtlinien

Wer informiert weiter?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 26
Domplatz 1 – 3

48143 Münster

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Zusätzliche Informationen

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