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Förderprogramme von A – Z
Flugplätze
Bezeichnung Förderprogramm
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur zur Erforschung neuer Luftfahrttechnologien auf Flugplätzen
Wer wird gefördert?
- Flugplätze für ausschließlich nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt einschließlich
Segelfluggelände - Flugplätze, die auch Flughafendienstleistungen erbringen
Was wird gefördert?
Maßnahmen sind förderungsfähig, soweit sie eine Bedeutung für die Verbesserung der
Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Erforschung neuer Luftfahrttechnologien haben:
- Flugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen
- Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen
- Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte
- Hindernisfreiheit
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Erwerb von Grundstücken
- Planunterlagen und Gutachten
- Planungsausgaben
Wie sind die Konditionen?
Die Zuwendungen oder Zuweisungen werden als Projektförderung gewährt und liegen zwischen 65 und 80% (siehe Richtlinie)
Wo ist der Antrag zu stellen?
Für Flugplätze in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 26
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Förderempfänger muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben den schriftlichen
Förderantrag stellen.
Welche Rechtsgrundlage besteht?
§§ 23 und 44 LH und Förderrichtlinien
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 26
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Downloads
Rechtsvorschriften
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien (pdf, 339 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung (LHO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zusätzliche Informationen
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