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Förderprogramme von A – Z
Elektromobilität
Bezeichnung Förderprogramm
Elektromobilität
Auf der Seite ElektroMobilitätNRW finden Sie eine Übersicht von Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Förderprogramme aktuell inaktiv sein können.
Wer wird gefördert?
Städte, Gemeinden, Kreise, Zusammenschlüsse von Kommunen, ggf. Kommunalbetriebe
Was wird gefördert?
- Öffentliche Ladeinfrastruktur
- Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur
- Beratung und Konzepte
- Elektrolastenfahrräder
- Fahrzeuge
- Elektrobusse
- Radverkehr
Wie sind die Konditionen?
über alle Programme 30-80%
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bei Landesprogrammen: Bezirksregierung Arnsberg bzw. zu 6. die Zweckverbände für den Nahverkehr
Bei Bundesprogrammen: verschiedene Stellen des Bundes
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmenbeginn
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Rechtsgrundlage für die Fördergegenstände sind verschiedene Richtlinien des Landes NRW und des Bundes.
Weitere Informationen
Die Einzelheiten zu den Fördergegenständen stehen für Sie auf der Seite ElektroMobilitätNRW bereit.
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Downloads
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