Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Selbsthilfekontaktstellen (Kiss)

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Unterstützung der Selbsthilfe an

  • freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie
  • Kreise und kreisfreie Städten, die Ihren Sitz in NRW haben.

Die Zuwendung wird als Festbetrag in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten von Fachpersonal bei der Einrichtung und Unterhaltung von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen gezahlt.

Das Ministerium setzt jährlich einen Gesamtförderbeitrag fest. Dieses Gesamtvolumen wird gleichmäßig auf die förderfähigen Kontaktstellen verteilt. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 15.000 Euro.

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