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Förderprogramme von A – Z
Selbsthilfekontaktstellen (Kiss)
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Unterstützung der Selbsthilfe an
- freie gemeinnützige Träger, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören sowie
- Kreise und kreisfreie Städten, die Ihren Sitz in NRW haben.
Die Zuwendung wird als Festbetrag in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten von Fachpersonal bei der Einrichtung und Unterhaltung von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen gezahlt.
Das Ministerium setzt jährlich einen Gesamtförderbeitrag fest. Dieses Gesamtvolumen wird gleichmäßig auf die förderfähigen Kontaktstellen verteilt. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 15.000 Euro.
Downloads
- Antragsformular (pdf, 98 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (pdf, 7 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (pdf, 92 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 146 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe in NRW durch Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen durch Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (Selbsthilfe-Kontaktstellen-Förderrichtlinien) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)