Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Hausärztliche Versorgung

Wer wird gefördert?

Ärztinnen und Ärzte im Bereich der Bezirksregierung Münster in förderfähigen Gemeinden (Anlage 2 und 3 der Richtlinie).

Was wird gefördert?

Gefördert wird:

  • die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten der Fachrichtung Allgemeinmedizin im Bereich der Bezirksregierung in förderfähigen Gemeinden anteilig mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro
  • die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten der Fachrichtung Allgemeinmedizin in einer Praxis in einer förderfähigen Gemeinde zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung anteilig mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro
  • die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten zum Facharzt Allgemeinmedizin in einer allgemeinmedizinischen Praxis in einer förderfähigen Gemeinde mit einer Pauschale in Höhe von 500 Euro (verringert sich bei Teilzeit!)
  • die Ausbildung von medizinischen Fachangestellten (MFA) zu einem / einer Entlastenden Versorgungsassistentin bzw. -assistenten (EVA) in förderfähigen Gemeinden in Höhe von bis zu 1.000 Euro
  • die Errichtung von Lehrpraxen in förderfähigen Gemeinden einmalig mit bis zu 10.000 Euro an den entsprechenden Investitionskosten

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
Domplatz 1  3

48143 Münster 

Rechtsvorschriften

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