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Förderprogramme von A – Z
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (§ 96 BVFG)
Im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) werden
- Vortragsveranstaltungen, Arbeitstagungen, Ausstellungen und Begegnungen im Inland und Herkunftsland,
- die Einrichtung und Ausstattung von Kultur- und Begegnungsstätten im Herkunftsland,
- der Austausch von Kulturgütern mit dem Herkunftsland sowie
- Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art gefördert.
Dabei genießen solche Maßnahmen Vorrang, in die Personen, Institutionen oder Kulturgüter des Herkunftslandes einbezogen werden (grenzüberschreitende Maßnahmen). Dazu zählen auch Maßnahmen im Inland mit Auslandsbezug. Die Maßnahmen müssen die kulturellen Wechselbeziehungen zwischen den Deutschen und ihren östlichen Nachbarn sowie deren Kulturleistungen angemessen berücksichtigen. Maßnahmen, die dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderlaufen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsempfänger sind Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände sowie Institutionen, die sich der Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge widmen.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Anträge für Maßnahmen, die im ersten Kalenderhalbjahr durchgeführt werden sollen, sind bis zum 30. November des Vorjahres einzureichen. Antragsfrist für das zweite Kalenderhalbjahr ist der 30. April des laufenden Jahres.
Downloads
- Antragsformular (pdf, 83 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzicht (pdf, 7 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (pdf, 108 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Mittelabruf (pdf, 61 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß § 96 BVFG, RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und Soziales NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)