Bezirksregierung
Münster

Anlagenüberwachung

Industrieanlage

Anlagenüberwachung

Ein wesentlicher Bestandteil der Umweltüberwachung sind Umweltinspektionen, die unter anderem die Einhaltung der in den Genehmigungen festgesetzten Auflagen sowie der gesetzlichen Vorschriften überprüfen.

Anlagenüberwachung Überwachungsplan und -programme

Nach Vorgaben der Europäischen Union wurden für geplante Anlagenüberwachungen zusätzliche Pflichten in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen. Umweltbehörden in Deutschland müssen deshalb Überwachungspläne und -programme für besonders umweltrelevante Anlagen aufstellen (Anlagen die der Richtlinie über Industrieemissionen unterliegen – IED-Anlagen).

Die Bezirksregierung Münster als Obere Umweltschutzbehörde hat einen, mit den Kreisen und kreisfreien Städten abgestimmten, Überwachungsplan für den Regierungsbezirk Münster aufgestellt.

Jede Umweltbehörde hat außerdem ihr Überwachungsprogramm (eine Liste der umweltrelevanten Anlagen mit den Überwachungshäufigkeiten) veröffentlicht.

In Nordrhein-Westfalen hat das Umweltministerium im Inspektionserlass vom 24. September 2012 weitergehende Anforderungen für die Überwachung der Anlagen festgelegt. Danach sind nicht nur die IED-Anlagen von den Umweltbehörden regelmäßig zu überwachen, sondern auch alle Anlagen, die aus Sicht der Umweltbehörden maßgeblichen Einfluss auf die Umweltqualität haben.

Anlagenüberwachung Checklisten für Umweltinspektionen

Um eine einheitliche Überwachungstiefe zu gewährleisten, erfolgt die Durchführung medienübergreifender Umweltinspektionen mit Hilfe landesweit abgestimmter Checklisten.

Anlagenüberwachung Umweltinspektionsberichte

Die zuständigen Behörden führen in den industriellen Anlagen im Regierungsbezirk Münster Umweltinspektionen durch. Auf folgender Seite werden die Ergebnisse der Inspektionen veröffentlicht: