Bezirksregierung
Münster

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Eine Person mit einem Klemmbrett steht vor einer Industrieanlage

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Die Bezirksregierung Münster genehmigt auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von großen Industrieanlagen.

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erfolgt nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der dazugehörenden Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Für Anlagen, die in der Anlage 1 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt sind, ist je nach Fallkonstellation zusätzlich auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder eine Vorprüfung vorzunehmen.

Die Genehmigung schließt andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidungen ein (§ 13 BImSchG). Dadurch werden in der Genehmigung zusätzlich benötigte weitere Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen oder Zulassungen anderer Rechtsgebiete mit erteilt.

Arten des Genehmigungsverfahrens

Das BImSchG sieht zwei Genehmigungstypen vor, die

  • Neugenehmigung und die
  • Änderungsgenehmigung. Die Änderungsgenehmigung ist eine beabsichtigte wesentliche Änderung einer bereits bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage.

Darüber hinaus wird unterschieden zwischen dem

  • förmlichen Genehmigungsverfahren, einem Genehmigungsverfahren, bei dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, und dem
  • vereinfachten Genehmigungsverfahren, einem Genehmigungsverfahren, bei dem eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht vorgesehen ist.

Die im Einzelfall konkrete Verfahrensart ergibt sich aus der Zuordnung der Anlage innerhalb der vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). 

Zu speziellen Regelungen, die im Einzelfall zu einem hiervon abweichenden Verfahrensablauf führen können, wird die Genehmigungsbehörde bei Bedarf gerne Auskunft geben.

Vor Antragstellung

Die Antragstellenden sollten die wesentlichen Aspekte des Genehmigungsverfahrens in einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Behörde besprechen:

  • Welche Auswirkungen hat ein geplantes Vorhaben voraussichtlich auf die Umwelt; ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen?
  • Welche weiteren Genehmigungen/Erlaubnisse sind mit einzuschließen?
  • Welche Antragsunterlagen und Gutachten sind für eine ordnungsgemäße Prüfung erforderlich?
  • Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf des Verfahrens?
  • Welche Vorkehrungen können sowohl von der Behörde als auch von den Antragstellenden getroffen werden, um ein Verfahren zu vereinfachen und damit zu beschleunigen?
  • Welche Behörden sind voraussichtlich in einem Verfahren zu beteiligen und wie viele Ausfertigungen des Antrages sind erforderlich?
  • Welche Antragsunterlagen unterliegen gegebenenfalls der Geheimhaltungspflicht?

Bei umfangreichen Verfahren kann auf Wunsch der Antragstellenden eine gemeinsame Besprechung zusammen mit den zu beteiligenden Fachbehörden (Antragskonferenz) stattfinden. 

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Ablauf 

Der gründlich vorbereitete Genehmigungsantrag und die vollständigen Antragsunterlagen sind wesentliche Voraussetzungen für einen reibungslosen und zügigen Verfahrensablauf.

Einreichen des Antrages

Immissionsschutzrechtliche Anträge sollten gem. § 10 Abs. 1 Satz 4 BImSchG nur noch in einem üblichen digitalen Format eingereicht werden. Dies könnte z.B. eine Übertragung per Webanwendung, Cloud, USB-Stick, CD oder einfacher E-Mail sein.

Bezüglich des Übertragungsweges wird eine Abstimmung mit dem zuständigen Dezernat empfohlen.

Hinweis: Im Einzelfall und nach Absprache kann ein Antrag weiterhin in Papierform eingereicht werden.

Für die digitalen Antragsunterlagen gelten besondere Anforderungen. Neben organisatorischen und technischen Anforderungen muss besonders der Schutz von Urheberrechten berücksichtigt werden. Eine Übersicht der Mindestanforderungen finden Sie bei den Downloads.

Kosten des Genehmigungsverfahrens

Für Genehmigungsverfahren sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der AVwGebO NRW und errechnet sich nach bestimmten Prozentsätzen entsprechend der Höhe der Investitionskosten.

Formulare für die Antragstellung

Eine Genehmigung muss unter Verwendung der vorgesehenen Formulare beantragt werden.

Die aktuellen Antragsformulare werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) in der Vorschriftensammlung Technischer Umweltschutz für die Öffentlichkeit (VTU-Public) zum Download zur Verfügung gestellt:

Die Antragsformulare befinden sich im Abschnitt 6 „Immissionsschutz und Anlagensicherheit“ im Kapitel 60.1 „Bundes-Immissionsschutzrecht“.

Hier finden sich auch Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare.

Weitere notwendige Antragsformulare, die nicht in der VTU-Public zu finden sind, sind hier unten angefügt.

Weitere Informationen zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt der „Leitfaden für ein optimiertes und beschleunigtes Verfahren in NRW”, herausgegeben vom Umweltministerium NRW: