Umweltzonen und Luftreinhaltepläne
Die Bezirksregierung Münster erstellt Luftreinhaltepläne (LRP) immer dann, wenn in bestimmten Gebieten gesetzlich festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Mit dem Luftreinhalteplan legt die Behörde Maßnahmen fest, die weitere Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte verhindern sollen.
Die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) legt sogenannte Luftqualitätsziele fest. Die Richtlinie soll schädliche Auswirkungen durch Schadstoffe in der Luft auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vermeiden beziehungsweise verringern.
Im deutschen Recht setzen das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die 39. Verordnung dazu (39. BImSchV) diese Richtlinie um. Sie schreiben die Immissionsgrenzwerte vor, die einzuhalten sind.
Die Höhe der Luftschadstoffbelastungen ist durch Messungen und/oder Modellrechnungen zu ermitteln und zu beurteilen. In Nordrhein-Westfalen führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) die Messungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen durch.
Werden in bestimmten Gebieten gesetzlich festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten und so eine unzulässig hohe Belastung festgestellt, haben in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen Luftreinhaltepläne oder Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zu erstellen.
Ein Luftreinhalteplan beinhaltet unter anderem
- die Beschreibung der Überschreitungssituation,
- eine Verursacheranalyse,
- die voraussichtliche Entwicklung der Belastungssituation sowie
- die Festlegung von Maßnahmen.
Aufgabe der Bezirksregierung Münster
Die Aufgaben der Bezirksregierung Münster bei der Erstellung eines Luftreinhalteplanes sind unter anderem die
- Gebietsabgrenzungen der Pläne festlegen,
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen prüfen,
- Tätigkeiten der verschiedenen Behörden koordinieren und stellt ihr Einvernehmen her,
- Öffentlichkeit beteiligen,
- zu treffenden Maßnahmen festschreiben,
- Luftreinhaltepläne veröffentlichen und
- Umsetzung der festgelegten Maßnahmen überwachen.
Zur Erfüllung der Aufgabe kann eine Projektgruppe einberufen werden, die die Erstellung der Luftreinhaltepläne begleitet. In dieser sollen die betroffenen Behörden und Institutionen vertreten sein. Sie kann bestehen aus:
- Vertretern der betroffenen Kommune,
- Vertretern des LANUK und
- Betroffenen aus den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Umwelt.
Im Regierungsbezirk Münster sind aktuell folgende Luftreinhaltepläne erforderlich:
- LRP Castrop-Rauxel
- LRP Münster
- LRP Ruhrgebiet
- Betriebsbezogener LRP BP/Ruhr Oel, Gelsenkirchen-Scholven
Verbesserung der Luftqualität Umweltzonen
Umweltzonen sind geografisch abgegrenzte Gebiete. Sie werden mit Schildern ausgewiesen. In den Umweltzonen dürfen zur Verbesserung der Luftqualität nur bestimmte schadstoffarme Fahrzeuge verkehren. Zum Nachweis sind die Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette gekennzeichnet. Fahrzeuge ohne die vorgeschriebene Plakette dürfen in einer Umweltzone nicht fahren.
Zurzeit sind in 25 Städten innerhalb Nordrhein-Westfalens Umweltzonen ausgezeichnet. Von denen sind wiederum 13 in der Umweltzone Ruhrgebiet zusammengefasst. Davon liegen 6 im Regierungsbezirk. Dies sind:
- Bottrop,
- Gladbeck,
- Gelsenkirchen,
- Herten,
- Recklinghausen und
- Castrop-Rauxel.
Die Umweltzone Ruhrgebiet umfasst die Bereiche mit zu hohen Belastungen durch die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Seit 01. Juli 2014 ist die Einfahrt in diese nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette gestattet.