Bezirksregierung
Münster

Regional-Initiative Wind

Windenergieanlagen

Regional-Initiative Wind

Die Bezirksregierung Münster ist Teil der Regional-Initiative Wind und hat hierbei die Funktion einer Koordinierungsstelle. Vorrangige Ziele der Regional-Initiative Wind sind die Optimierung, Beschleunigung und Unterstützung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen.

In Nordrhein-Westfalen genehmigen und überwachen die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Immissionsschutzbehörde die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen. Die Regional-Initiative Wind (RIW) bei der Bezirksregierung Münster unterstützt die Zulassungsbehörden bei den Genehmigungsverfahren, um diese zu optimieren und zu beschleunigen. Hierzu vernetzt sich die RIW bestehend aus den drei kreisfreien Städte und den fünf Kreise des Regierungsbezirkes und der Bezirksregierung Münster, damit die Verfahren einheitlich durchgeführt und Problemlösungen gemeinsam erarbeitet werden. Die Koordinierungsstelle der Regional-Initiative Wind ist dem Dezernat 53 (Immissionsschutz – einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz) der Bezirksregierung Münster zugeordnet.

Die Bezirksregierung berät die Unteren Immissionsschutzbehörden zu juristischen und fachlichen Fragestellungen im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und stellt im Rahmen ihrer Bündelungsfunktion themenübergreifende Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Zu diesem Zweck arbeitet die Koordinierungsstelle Regional-Initiative Wind mit anderen Dezernaten der Bezirksregierung eng zusammen, die sich z. B. mit der Planung von Flächen für Windenergie beschäftigen.

Die Landesregierung der 18. Wahlperiode hat sich zum Ziel gesetzt, dass in ihrer Legislaturperiode weitere 1.000 Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen entstehen sollen. 

Für den Regierungsbezirk Münster bedeutet das rund 222 neue Anlagen bis 2027. Die Kreise und Städte sind dabei auf einem guten Weg. Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen zum Erreichen dieses Ziels wurden bereits in ausreichendem Maß gestellt, genehmigt oder befinden sich aktuell im laufenden Verfahren. Nun liegt es an den zukünftigen Betreiber:innen, diese Windenergieanlagen tatsächlich zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Im Regierungsbezirk Münster sind bereits über 1.100 Windenergieanlagen in Betrieb mit über 2.400 MW Leistung. (Den aktuellen Stand können Sie im Energieatlas NRW (siehe Link) einsehen.) Der Regierungsbezirk Münster in NRW liegt damit derzeit an der Spitze. 

Die meisten Kreise im Bezirk bieten auf eigenen Geoportalen eine kartografische Darstellung der Windkraftanlagen (errichtete, betriebene und im Genehmigungsverfahren befindliche). Hier finden Sie die entsprechenden Links:

Zum Thema Windenergie sowie zur Energiewende finden Sie weitere Informationen hier:

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