Bezirksregierung
Münster

Eine ältere Dame und eine jüngere Dame lächeln sich an

Beihilfe im Pflegefall

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann die alltägliche Lebensgestaltung für Betroffene und Angehörige häufig mit Schwierigkeiten verbunden sein. Oftmals müssen dann Hilfeleistungen von Familie, Nachbar:innen oder auch über soziale Dienste in Anspruch genommen werden.  Zu den Kosten, die sich aus einer Pflegebedürftigkeit ergeben, werden in der Regel Beihilfen gewährt. 

In den unten stehenden Informationsblättern sind wichtige Hinweise für die Beihilfe im Pflegefall zusammengefasst.  

Dauernde Pflege Hinweis

Aufwendungen wegen dauernder Pflege sind immer gesondert mit einem separaten Antrag mit der Anlage Pflege geltend zu machen. Bitte denken sie daran, dass bei jeder Änderung der neue Bescheid der Pflegeversicherung unaufgefordert vorgelegt werden muss. Alle weiteren Aufwendungen reichen Sie bitte wie bisher mit dem Beihilfeantrag ein.