Ein Tisch mit Mappen und Stiften / ©Drivepix/fotolia Abschlüsse und Prüfungen Als Landesmittelbehörde ist die Bezirksregierung Münster für die Anerkennung von Abschlüssen sowie Sprach- und Externenprüfungen zuständig. Inhaltsseite Anerkennung von Abschlüssen der Sekundarstufe I Nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem erfolgreichen Besuch des Berufskollegs (Berufsschule) und einer bestandenen Berufsabschlussprüfung ein höherer Bildungsabschluss der Sekundarstufe I als vorhanden anerkannt werden. Inhaltsseite Anerkennung der Fachhochschulreife Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung. Inhaltsseite Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse Wer im Ausland eine Berufsausbildung absolviert hat und in Deutschland eine entsprechende Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf seine ausländische Qualifikation anerkennen lassen. Inhaltsseite Externenprüfungen Externenprüfungen ermöglichen den nachträglichen Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (welche im Regelfall den Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraussetzen). Außerdem können schulische Berufsabschlüsse nachträglich erworben werden. Inhaltsseite Sprachprüfungen Sprachenkenntnisse, sei es in einer Fremdsprache, sei es in einer „alten Sprache“ spielen im Bildungsbereich eine große Rolle. Nicht immer ist es möglich, diese während der Schulausbildung nachzuweisen. Somit kann möglicherweise ein angestrebter Abschluss nicht erreicht werden.
Inhaltsseite Anerkennung von Abschlüssen der Sekundarstufe I Nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem erfolgreichen Besuch des Berufskollegs (Berufsschule) und einer bestandenen Berufsabschlussprüfung ein höherer Bildungsabschluss der Sekundarstufe I als vorhanden anerkannt werden.
Inhaltsseite Anerkennung der Fachhochschulreife Die volle Fachhochschulreife wird in der Regel erworben durch einen schulischen und einen praktischen Teil in Form eines entsprechenden Praktikums oder einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
Inhaltsseite Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse Wer im Ausland eine Berufsausbildung absolviert hat und in Deutschland eine entsprechende Arbeitsstelle antreten möchte, kann bei Bedarf seine ausländische Qualifikation anerkennen lassen.
Inhaltsseite Externenprüfungen Externenprüfungen ermöglichen den nachträglichen Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (welche im Regelfall den Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraussetzen). Außerdem können schulische Berufsabschlüsse nachträglich erworben werden.
Inhaltsseite Sprachprüfungen Sprachenkenntnisse, sei es in einer Fremdsprache, sei es in einer „alten Sprache“ spielen im Bildungsbereich eine große Rolle. Nicht immer ist es möglich, diese während der Schulausbildung nachzuweisen. Somit kann möglicherweise ein angestrebter Abschluss nicht erreicht werden.