
Schulrechtlichen Regelungen
Das Dezernat Schulrecht befasst sich mit Schüler- und Elternangelegenheiten der Realschulen, Sekundarschulen, Verbundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs. Dabei geht es im Wesentlichen um die Bearbeitung von Widersprüchen und Beschwerden bei der Leistungsbewertung und Versetzung, bei Ordnungsmaßnahmen und bei Aufnahme- und Schullaufbahnentscheidungen. Darüber hinaus werden Entscheidungen zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf getroffen.
Die schulrechtlichen Regelungen wie das Schulgesetz NRW (SchulG), die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe oder das Berufskolleg und das Weiterbildungskolleg und weitere Verordnungen und Erlasse finden Sie unten oder können über einen weiteren Link im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden. Die weiteren Seiten in diesem Bereich fassen einige dieser Regelungen verständlich zusammen und geben Ihnen einen vertieften Einblick in die Themen des Schulrechts.
Sich darüber hinaus ergebende Einzelfragen werden von den angegebenen Ansprechpartnern beantwortet.
Schulrecht Rechtsvorschriften
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)
- Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I)
- Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfungin der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)