Bezirksregierung
Münster

Externenprüfungen ermöglichen den nachträglichen Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (welche im Regelfall den Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraussetzen). Außerdem können schulische Berufsabschlüsse nachträglich erworben werden. Durch die Externenprüfung kann der erstrebte Abschluss in der Regel nicht vor dem Ende der Regelschulzeit erreicht werden, die für den entsprechenden Bildungsgang festgesetzt ist.

Die Prüfungen finden einmal jährlich vor staatlichen Prüfungsausschüssen statt. Die Anmeldungen erfolgen direkt bei der Bezirksregierung, welche anschließend auch die Zulassungen der Prüflinge organisiert.

Eine Zulassung zur Externenprüfung ist nur für Bewerber:innen möglich, die sowohl die Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I (10 Schuljahre, Gymnasium: 9 Schuljahre) als auch in der Sekundarstufe II (diese dauert für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden) erfüllt haben.

Vorbereitungen auf die Prüfungen erfolgen in eigener Verantwortung. Der Besuch von Kursen entsprechender Bildungseinrichtungen kann dabei hilfreich sein. Eine Vorbereitungszeit von durchschnittlich einem Jahr (je nach angestrebtem Abschluss) wird empfohlen.

Anmeldeschluss ist immer am 01.11. des Vorjahres, in dem die Prüfungen stattfinden.

Eine Ausnahme davon ist lediglich das Abitur; hier liegt der Meldeschluss am 1.9. des Vorjahres.

Externenprüfung zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse

Folgende Schulabschlüsse können nachträglich erworben werden:

  • Abitur,
  • Fachhochschulreife (schulischer Teil),
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife),
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und/oder 10.

Da die Externenprüfung ohne den (zum Teil mehrjährigen) Schulbesuch erfolgt, bei dem fortlaufend Leistungen zu erbringen sind, ist sie notwendigerweise umfangreicher als die Prüfung zum Abschluss eines Bildungsganges.

Die Hauptschulabschlüsse nach Klasse 9 und 10 sowie der Mittlere Schulabschluss und das Abitur können jeweils direkt erworben werden, eine besondere Vorgabe (Reihenfolge) gibt es dabei nicht.

Für die Zulassung zur Externenprüfung Fachhochschulreife ist der Nachweis des zuvor erworbenen Mittleren Schulabschlusses dagegen erforderlich.

Externenprüfung zum Erwerb beruflicher Abschlüsse

Auch berufliche Abschlüsse, die am Berufskolleg erworben werden, können über eine Externenprüfung erlangt werden. In der Regel bestehen sie aus einem schriftlichen, einem mündlichen und ggfs. aus einem praktischen Teil.

Die genauen Zulassungs- und Prüfungsbedingungen sind unterschiedlich. Sie richten sich nach dem angestrebten Berufsabschluss.

Externenprüfungen für Berufsabschlüsse im Bereich des Sozialwesens

Externenprüfungen bieten die Möglichkeit, in einem Beruf des Sozialwesens an den Prüfungen teilzunehmen mit dem Ziel einen schulischen oder beruflichen Abschluss zu erlangen. Eine Prüfungsteilnahme ist in folgenden Fachrichtungen des Fachbereichs Sozialwesens möglich:

  • Fachschule für Sozialpädagogik
  • Fachschule für Heilerziehungspflege
  • Fachschule für Heilpädagogik

Übergangsregelung für das Prüfungsverfahren im Schuljahr 2025/26:

Für das Prüfungsverfahren im Schuljahr 2025/26 gibt es eine Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung besagt, dass alle Unterlagen für die Anmeldung zur Externenprüfung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieherin/Staatlich anerkannten Erzieher“ bis zum 01.02.2026 nachgereicht werden können. Die Nachweise über eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Tätigkeit von 16 Wochen kann, wie bisher üblich, bis spätestens zur praktischen Prüfung vorliegen.

Informationsveranstaltung

Am 20.11.2025 findet um 15:00 Uhr im Gebäude der Bezirksregierung, Albrecht-Thaer-Str. 9, in Raum N0001/0002 eine Informationsveranstaltung zu Externenprüfungen für Berufsabschlüsse im Bereich des Sozialwesens statt. Eine Fachberaterin der Bezirksregierung wird für Fragen zur Verfügung stehen.
Um eine Anmeldung per Email an helga.laurenz[at]brms.nrw.de (helga[dot]laurenz[at]brms[dot]nrw[dot]de) bis Dienstag, 18.11.2025 wird gebeten.