Bezirksregierung
Münster

Privatpilot:innen

Lizenzen von Privatpilotinnen und Privatpiloten

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für Lizenzen von Privatpilotinnen und Privatpiloten (Motorflugzeugen, Reisemotorseglern, Segelflugzeugen, Ballonen und Hubschraubern – kurz PPL, SPL, BPL) oder entsprechende Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenzen LAPL. 

Für Lizenzen von Berufspilot:innen (CPL) und Verkehrsflugzeugführer:innen (ATPL, MPL) sowie Instrumentenflugberechtigungen (IR) ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig zuständig. 

Im April 2013 sind die europäischen Bestimmungen zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt in Kraft getreten, VO (EU) Nr. 1178/2011. Hierdurch werden die Anforderungen an die Lizenzierung von Luftfahrtpersonal europaweit einheitlich geregelt. 

Verlängerung oder Erneuerung einer Klassenberechtigung 

Luftfahrerscheine werden mit einer unbegrenzten Gültigkeit erteilt. Davon zu unterscheiden sind die in den Luftfahrerschein eingetragenen Berechtigungen. Sie unterliegen einer zeitlichen Befristung. 

Die Verlängerung von Erlaubnissen und Berechtigungen ist vor Ablauf ihrer Gültigkeit zu beantragen. Ist die Gültigkeit einer Erlaubnis oder Berechtigung abgelaufen, verlangt die zuständige Stelle eine Auffrischungsschulung. Bei Prüfungsflügen zum Erwerb, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen kann der:die Bewerber:in den:die Prüfer:in frei wählen, eine Liste wird durch das LBA veröffentlicht und ständig aktualisiert. 

In der persönlichen Luftfahrerakte werden alle Daten bezüglich Ihrer Pilotenlizenz gepflegt und aktuell gehalten. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit Änderungen, die Ihre Pilotenlizenz betreffen, mitzuteilen. 

Weiterhin muss bei Ersterteilung oder bei Erneuerung eines Rechts Ihre bestehende Lizenz ausgetauscht werden. Gleiches gilt auch für die Verlängerung von Rechten, sofern kein Handeintrag in der Lizenz vorgenommen werden kann.